de.wedoany.com-Bericht: Die britische Kommunikationsaufsichtsbehörde Ofcom hat die Spektrumzuweisung für das obere 6-GHz-Band endgültig festgelegt und teilt dieses Band zwischen Wi-Fi-Anwendungen und Mobilfunkdiensten auf. Die Entscheidung trat am Montag (20.) in Kraft und etabliert ein Modell der Spektrumsteilung, bei dem die unteren 160 MHz (6,425–6,585 MHz) als Wi-Fi-Vorzugsband und die oberen 540 MHz (6,585–7,125 MHz) als Mobilfunk-Vorzugsband ausgewiesen werden.
Ofcom erklärte, dass ein prioritätsbasiertes Rahmenwerk zur Spektrumsteilung eingeführt werde, das sich aus dem Wi-Fi-Vorzugsband im unteren Bereich und dem Mobilfunk-Vorzugsband im oberen Bereich der 540 MHz zusammensetze. Die Entscheidung der Behörde gilt für England, Schottland, Wales und Nordirland, deren Märkte zusammen knapp 70 Millionen Einwohner umfassen.
Der für Wi-Fi zugewiesene Vorzugsbereich unterliegt dem gleichen lizenzfreien Regime wie das untere 6-GHz-Band, wobei die Nutzung für den Einsatz mit geringer Leistung in Innenräumen und mit sehr geringer Leistung autorisiert wird. Der Betrieb im Freien und mit höherer Leistung ist nur gestattet, wenn die Geräte von einem System zur automatischen Frequenzkoordination (AFC) gesteuert werden. Darüber hinaus wird die Regulierungsbehörde Wi-Fi-Geräten erlauben, im für Mobilfunkdienste zugewiesenen Vorzugsband zu arbeiten, sofern AFC eingesetzt wird. Ofcom erklärte, dieser Schritt werde es der Wi-Fi-Technologie ermöglichen, das 6-GHz-Band voll auszuschöpfen und gleichzeitig die Kompatibilität mit dem Ausbau der Mobilfunknetze sicherzustellen.
Die Entscheidung ist das Ergebnis einer öffentlichen Konsultation in Großbritannien. Damals hatte Ofcom angekündigt, das obere 6-GHz-Band durch Spektrumsteilung gleichzeitig für Wi-Fi und Mobilfunkdienste zu lizenzieren. Die Regulierungsbehörde ist der Ansicht, dass der schrittweise Ansatz darauf abzielt, die potenziellen Vorteile dieses Bandes für alle Nutzer maximal zu erschließen, eine anfängliche Ausweitung von Wi-Fi zu ermöglichen und gleichzeitig Kapazitäten für die künftige Einführung von Mobilfunknetzen zu reservieren.










