de.wedoany.com-Bericht: Das Plenum des chilenischen Abgeordnetenhauses hat mit 107 Ja-Stimmen, 20 Enthaltungen und 2 Gegenstimmen einen Gesetzentwurf zur Vereinfachung des Antrags- und Zahlungssystems für Bergbaukonzessionsgebühren verabschiedet. Dies ist die erste bergbaupolitische Gesetzesinitiative der Regierung von Präsident José Antonio Kast. Der Entwurf wird nun im Senat dem Ausschuss für Bergbau und Energie zur zweiten verfassungsrechtlichen Beratung vorgelegt.

Der Gesetzentwurf schlägt Änderungen des im Bergbaugesetz festgelegten Gebührensystems vor. Zu den Kernmaßnahmen gehören die Abschaffung von Bedingungen wie der progressiven Gebührenerhöhung, der 500-Hektar-Anforderung, der Verwandtschaftsverhältnisse und der Art des Kleinbergbauunternehmens, um das Antragsverfahren zu vereinfachen. Darüber hinaus wird ein neuer Grund für die Befreiung von Gebühren aufgrund von Explorationsaktivitäten eingeführt, sodass Produzenten diese Vergünstigung nicht jährlich beantragen müssen. Gleichzeitig wird die Praxis der anteiligen Gebührenzahlung bei Bergbaurechten beibehalten, bis zum ersten Jahr der Einrichtung des Bergbaurechts monatlich ein Zehntel einer Steuereinheit zu zahlen.
Der Doppelminister für Wirtschaft und Bergbau, Daniel Mas, erklärte, dies sei eine lang erwartete gute Nachricht für kleine Bergleute, insbesondere in den nördlichen und zentralen Regionen, die von historischen Frontsystemen betroffen sind. Er betonte, dass der Vorschlag darauf abziele, einen Regulierungsrahmen zu schaffen, der Explorationsinvestitionen fördert und flexible, rechtskonforme Instrumente für den Kleinbergbau bereitstellt, der für Dutzende von Städten, insbesondere im Norden, von entscheidender Bedeutung sei.
Der stellvertretende Bergbauminister Álvaro González wies nach der Abstimmung darauf hin, dass die Initiative dazu beitrage, die Lage kleiner Bergleute zu verbessern: Erstens würden die bei Anträgen kleiner Bergleute geforderten Verwandtschaftsverhältnisse und die Unternehmensarten, die den Zugang zu Vergünstigungen behindern, abgeschafft, was den Zugang vereinfache. Zweitens werde die progressive Gebührenerhöhung für diejenigen abgeschafft, die keine Tätigkeiten ausüben können. Drittens werde der Anwendungsbereich der Vergünstigungen erweitert, sodass nicht nur Konzessionsinhaber, sondern auch Pächter und legale Bergleute Anträge stellen könnten.
Sobald der Gesetzentwurf im Senat verabschiedet ist, wird die Bergbautätigkeit einem günstigeren allgemeinen Gebührensystem unterliegen, und die Befreiungsgründe werden klar definiert, sodass das System mit den nationalen Zielen der Bergbauentwicklung in Einklang gebracht wird.










