USA beschränken Beschaffung und Installation ausländischer großer Stromnetzausrüstung

2026-08-28 09:36
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de.wedoany.com-Bericht: Am 26. August unterzeichnete US-Präsident Trump die Executive Order Nr. 14420 und erklärte, dass die mit elektrischen Geräten großer Stromversorgungssysteme aus ausländischer Lieferung verbundenen Risiken einen nationalen Notstand darstellen. Die Executive Order legt fest, dass für Transaktionen, die nach dem 26. August eingeleitet werden, wenn der US-Energieminister gemeinsam mit den zuständigen Behörden feststellt, dass die betreffenden ausländischen Produktionsgeräte von „abgedeckten ausländischen Unternehmen" kontrolliert, verwaltet oder geliefert werden und Risiken wie Sabotage, unbefugter Zugriff, böswilliger Fernbetrieb, Lieferunterbrechung oder andere unannehmbare Risiken für die nationale Sicherheit bestehen, der Erwerb, Import, die Übertragung oder Installation dieser Geräte in den USA verboten wird. Der Geltungsbereich der Beschränkungen umfasst auch kritische Komponenten, Software, Firmware, digitale Dienste, Wartungsdienste und Fernzugriffsfähigkeiten, die mit den Geräten verbunden sind.

Die Executive Order erfasst große Stromversorgungssysteme im Zusammenhang mit Übertragungsleitungen von 69 kV und darüber, nicht jedoch lokale Verteilungsanlagen. Zu den erfassten Geräten gehören Umspannwerkstransformatoren, netzgekoppelte Wechselrichter, Batteriespeichersysteme, unterbrechungsfreie Stromversorgungen für kritische Infrastruktur, große und kleine Generatoren, Notstromgeneratoren, Spannungsregler in Umspannwerken, automatische Wiedereinschalter, Messwandler, Schutzrelais, Messgeräte, Hochspannungs-Leistungsschalter, Stromerzeugungsturbinen sowie Fernbedienungseinheiten, speicherprogrammierbare Steuerungen, intelligente elektronische Geräte, verteilte Steuerungssysteme und Sicherheitsinstrumentierungssysteme. Zugehörige Software, Firmware, Fernzugriff, Lebenszykluswartung und Aktualisierungsmechanismen können ebenfalls in die Prüfung einbezogen werden.

Die Executive Order definiert „abgedeckte ausländische Unternehmen" als ausländische Staaten, die US-Waffenembargos oder damit verbundenen Sanktionsregelungen unterliegen, sowie Personen oder Unternehmen, die von deren Regierungen besessen, kontrolliert, verwaltet oder angewiesen werden, einschließlich Subjekte, die vom Energieminister gemeinsam mit den zuständigen Beamten als Handlungen festgestellt wurden, die die nationale Sicherheit oder Außenpolitik der USA schädigen. Nachfolgende Umsetzungsregeln können weitere konkrete Länder, Personen und Gerätekategorien bestimmen und ein Genehmigungsverfahren für beschränkte Transaktionen einrichten.

Für ausländische Geräte, die vor der Unterzeichnung der Executive Order bereits beschafft oder installiert wurden, kann der Energieminister Maßnahmen wie Identifizierung, Isolierung, Überwachung, sichere Entsorgung, Trennung, Austausch oder Entfernung verlangen. Vor der Anordnung von Isolierung, Trennung, Austausch oder Entfernung muss das Energieministerium die Zuverlässigkeit und Sicherheit des Stromnetzes, die Verfügbarkeit sicherer Ersatzgeräte sowie die Kontinuität grundlegender Dienste berücksichtigen und kann eine stufenweise Umsetzung anwenden. Der Energieminister kann auch Listen vorab qualifizierter Geräte und Lieferanten erstellen und für qualifizierte zukünftige Transaktionen Ausnahmen gewähren.

Die Executive Order verlangt, dass der Energieminister innerhalb von 120 Tagen nach Bedarf Umsetzungsregeln erlässt, so bald wie möglich Geräte großer Stromversorgungssysteme mit relevanten Risiken identifiziert und dem Präsidenten Empfehlungen zur Identifizierung, Bestandsaufnahme, Isolierung, Überwachung oder zum Austausch von Geräten vorlegt. Der Energieminister muss außerdem innerhalb von 180 Tagen Änderungsvorschläge für die Bundesbeschaffungsvorschriften vorlegen, um Risiken für die nationale Sicherheit in die Beschaffung von Energieinfrastruktur des Bundes einzubeziehen und den Kauf von in den USA hergestellter Energieinfrastruktur zu bevorzugen; das Bundesbeschaffungsaufsichtsgremium wird innerhalb von 90 Tagen nach Eingang der Vorschläge die Einleitung von Ankündigungen und öffentlichen Anhörungsverfahren für relevante Regeländerungen in Betracht ziehen.

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