Griechisches Ministerium für Umwelt und Energie führt neuen Rahmen für Eigenverbrauch ein – erstmals bis zu 800 Watt Balkon-Photovoltaik erlaubt

2026-09-16 09:23
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de.wedoany.com-Bericht: Das griechische Ministerium für Umwelt und Energie (Ministry of Environment and Energy) hat einen neuen politischen Rahmen veröffentlicht, der das System des Eigenverbrauchs von Strom in dem Land umfassend reformiert. Der Rahmen bedarf keiner parlamentarischen Genehmigung und ist sofort in Kraft getreten. Das Ministerium erklärte, der neue Rahmen mache „den Eigenverbrauch einfacher und flexibler, straffe die Verfahren und erweitere die Möglichkeiten zur Beteiligung der Verbraucher". Zuvor hatte der Rahmen eine öffentliche Konsultation im Sommer durchlaufen.

Der neue Rahmen erlaubt in Griechenland erstmals Plug-and-Play-Photovoltaikanlagen mit bis zu 800 Watt (üblicherweise als Balkon-Photovoltaik bezeichnet) sowie erstmals auch eigenständige Batterien, die nicht mit einem System erneuerbarer Energien verbunden sind. Balkon-Photovoltaikanlagen und eigenständige Batterien müssen ausschließlich dem Eigenverbrauch dienen und dürfen keinen Strom ins Netz einspeisen. Das Ministerium erklärte, in Kombination mit dynamischen Stromtarifen könnten Verbraucher in Zeiten niedriger Strompreise Strom aus dem Netz speichern und diesen in Zeiten hoher Strompreise für den eigenen Bedarf nutzen, wodurch sich ihre Stromkosten senken ließen.

Plug-and-Play-Photovoltaikanlagen müssen zusammen mit intelligenten Stromzählern installiert werden, damit der örtliche Verteilnetzbetreiber sie fernüberwachen kann, und müssen Sicherheitsanforderungen erfüllen, die dem Schutz des Stromnetzes und anderer elektrischer Anlagen dienen. Die Netzbetreiber müssen diese Anforderungen bis zum 31. Oktober 2026 auf ihren Websites veröffentlichen, und Installateure müssen Dokumente unterzeichnen, mit denen sie die Einhaltung der Vorschriften bestätigen. Das Ministerium erklärte zudem, der Rahmen erlaube es den Netzbetreibern, Netzgebiete zu identifizieren, in denen aufgrund begrenzter Aufnahmekapazität für zusätzliche Erzeugungsleistung kein Anschluss neuer „Balkon-Photovoltaik" möglich ist, und den Anschluss in diesen Gebieten zu untersagen.

Das Ministerium erklärte, das neue System werde die Entwicklung und den Betrieb solcher Anlagen vereinfachen und den griechischen Eigenverbrauchsmarkt umfassend reformieren. Zu den wichtigsten Änderungen gehöre die Einrichtung eines elektronischen Registers für Energie-Eigenverbraucher, das Daten zu Eigenverbrauchsanlagen und Versorgungspunkten erfasse; in Verbindung mit der Installation intelligenter Stromzähler dürfte dieses Register die Marktverwaltung verbessern. Eigenverbrauchsanlagen auf dem griechischen Festland und auf den Inseln werde die Nachrüstung von Batterien gestattet, sofern technische Anforderungen erfüllt seien; in Griechenland seien bereits bei einigen Eigenverbrauchsanlagen Batterien installiert, und der Rahmen werde die Nachrüstung von Batterien bei bestehenden Anlagen erlauben, die noch keine Batterien hätten. Batterien, die auf Inseln zusammen mit Photovoltaikanlagen installiert würden, dürften keinen Strom ins Netz einspeisen.

Der Rahmen zielt zudem darauf ab, den Eigenverbrauch auf den griechischen Inseln auszuweiten; das Ministerium plant, über den Islands Decarbonization Fund 476 Millionen Euro (549,5 Millionen US-Dollar) zur Unterstützung entsprechender Projekte bereitzustellen. Überschüssiger Strom, der ins Netz eingespeist wird, wird zum Day-Ahead-Marktpreis vergütet. Anlagen auf nicht vernetzten Inseln, die keinen Strom ins Festlandnetz einspeisen und nicht am Festlandstrommarkt teilnehmen, werden zu besonderen Marktpreisen vergütet, die für jede Technologie erneuerbarer Energien separat festgelegt werden; die Preise werden vom griechischen Operator of Renewable Energy Sources and Guarantees of Origin regelmäßig festgesetzt.

Die Politik legt Abrechnungsverfahren für alle Eigenverbrauchsmodelle fest, einschließlich Net-Metering, virtuellem Net-Metering, Net-Billing und virtuellem Net-Billing. Das Ministerium erklärte, dies werde die Beziehungen zwischen Anlagenbetreibern, Stromversorgungsunternehmen und Aggregatoren vereinfachen und zugleich Zahlungen beschleunigen. Besondere Bestimmungen erlaubten es lokalen Gebietskörperschaften, öffentlichen Rechtsträgern oder privatrechtlichen öffentlichen Einrichtungen sowie gemeinnützigen Stiftungen, Eigenverbrauchsanlagen im Rahmen von Net-Billing- und virtuellem Net-Billing-Modell zu betreiben.

Daher werden Schulen, Gesundheitszentren, Krankenhäuser, Sportanlagen, Straßenbeleuchtungsnetze sowie Wasser- und Abwasserinfrastruktur Photovoltaik- und Batteriesysteme installieren und direkt Gutschriften für die erzeugte Strommenge auf ihrer Stromrechnung erhalten können. Solche Bestimmungen galten bisher nur für Eigenverbrauchssysteme in Wohngebäuden. Der kollektive Eigenverbrauch, der bisher nur Bewohnern desselben Gebäudes offenstand, wird auf Verbraucher innerhalb von Wohnsiedlungen ausgeweitet, wodurch Eigenverbrauchsprojekte auf Gemeinschaftsebene unterstützt werden.

Der griechische Photovoltaik-Verband (Helapco) begrüßte den Rahmen und erklärte, er „greife die meisten Vorschläge des Marktes sowie die nach der EU-Richtlinie erforderlichen neuen Regelungen auf". Helapco erklärte, der bisherige Regulierungsrahmen sei mangelhaft gewesen, was den griechischen Eigenverbrauchsmarkt zum Stillstand gebracht habe.

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