de.wedoany.com-Bericht: Die russische Regierung gab am 1. Juni (Ortszeit) bekannt, dass zur Sicherstellung einer stabilen und zuverlässigen Versorgung des heimischen Kraftstoffmarktes ein vorübergehendes Exportverbot für Flugturbinenkraftstoff verhängt wird. Das Verbot tritt am 1. Juni in Kraft und gilt bis zum 30. November 2026.
Die Exportbeschränkung umfasst Flugturbinenkraftstoffprodukte, einschließlich solcher, die im Börsenhandel erworben wurden. Die russische Regierung erklärte, dass dieser Schritt darauf abzielt, die Versorgung des heimischen Kraftstoffmarktes zu stabilisieren. Als Schlüsseltreibstoff für den Luftverkehr ist die Versorgungsstabilität von Flugturbinenkraftstoff direkt für den ordnungsgemäßen Betrieb der Zivilluftfahrt von Bedeutung.
Das Verbot gilt nicht für die folgenden drei Fälle: Kraftstoff in technischen Behältern von Luftfahrzeugen während des Transports, bereits vor Inkrafttreten des Verbots angemeldete Chargen von Flugturbinenkraftstoff sowie Lieferungen auf der Grundlage zwischenstaatlicher Abkommen.
Das vorübergehende Exportverbot wird etwa sechs Monate dauern und bis zum 30. November 2026 gelten.
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