Australische Zementfirma stellt 2026 Ofen für 45 Tage ab, um auf alternative Brennstoffe umzurüsten
2026-06-02 10:31
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de.wedoany.com-Bericht: Die australische Zementfirma Cement Australia hat den Betrieb ihres Werks in Railton im Nordwesten Tasmaniens für etwa 45 Tage eingestellt, um ihre kohlebefeuerten Öfen für alternative Brennstoffe wie Altreifen und „nachhaltige“ Holzabfälle aufzurüsten. Das 77,5 Millionen US-Dollar teure Projekt zielt darauf ab, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern. Nach der Stilllegungsphase von Mai bis Juli 2026 soll das Werk mit den neuen Brennstoffen betrieben werden.

Im Jahr 2024 erklärte CEO Rob Davies, dass alternative Brennstoffe 35 % des Brennstoffverbrauchs im Werk Railton ausmachen würden, davon 30 % Holzabfälle und 5 % Altreifen. Das Unternehmen verwendet seit 2008 alternative Brennstoffe, die derzeit 15 % seines Brennstoffverbrauchs ausmachen. Im Jahr 2024 stellte die australische Regierung 38 Millionen US-Dollar für das „Projekt alternative Brennstoffe“ des Ofens bereit, das aus dem 237 Millionen US-Dollar schweren Fonds „Energizing the Regions“ stammt, der neun Schwerindustrien bei der Dekarbonisierung unterstützen soll. Durch die Umstellung auf alternative Brennstoffe erwartet Cement Australia eine jährliche Reduzierung des Kohleverbrauchs um 110.000 Tonnen und eine jährliche Verringerung der CO₂-Emissionen um 105.000 Tonnen.

Berichten zufolge äußerten Umweltschützer Bedenken hinsichtlich der geplanten Quellen für Holzabfälle, da diese möglicherweise aus Plantagen oder der Abholzung natürlicher Wälder stammen könnten. Gegner argumentieren, dass die Umstellung auf Holzabfälle als Brennstoff die Emissionen erhöhen könnte. Im April 2026 genehmigte die tasmanische Umweltbehörde (EPA) das Projekt, jedoch unter strengen Auflagen. In einer Erklärung hieß es: „Die Kommission stellte fest, dass der Vorschlag zwar die Treibhausgasemissionen und den vor Ort erzeugten Staub insgesamt reduzieren wird, jedoch weitere Maßnahmen in Bezug auf die bestehenden Stickoxidemissionen erforderlich sind.“ Die Auflagen betreffen die Emission von Luftschadstoffen, den Lärm vor Ort und den Lärm durch Fahrzeugbewegungen.

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