de.wedoany.com-Bericht: Der Bergbauausschuss des chilenischen Abgeordnetenhauses hat kürzlich mit der Beratung eines von der derzeitigen Regierung vorgelegten Gesetzesentwurfs begonnen, der darauf abzielt, das Bergbaugesetzbuch sowie die Bestimmungen der Gesetze Nr. 21.420 und Nr. 21.649 zum Schutz von Bergbaukonzessionen zu ändern.

Der chilenische Doppelminister für Wirtschaft und Bergbau, Daniel Mas, wies bei der Vorstellung der Initiative darauf hin, dass das Kernziel des Vorschlags die Modernisierung des Systems zur Beantragung und Zahlung von Bergbaupatenten sei, um durch vereinfachte Verfahren den Verwaltungsaufwand für inländische kleine und mittlere Bergbauunternehmen zu verringern.
Laut Gesetzesentwurf wird die derzeitige progressive Patentgebühr für nicht ausgebeutete Abbaurechte (concesiones de explotación no explotadas) vollständig abgeschafft, deren Kosten mit zunehmender Laufzeit stark anstiegen. Stattdessen werden die Bedingungen für die Gewährung von Bergbaupatentermäßigungen durch die Aufnahme neuer Ermäßigungsgründe und die Ausweitung dieser Vergünstigung auf Pächter und Explorationsunternehmen gelockert. Darüber hinaus überträgt der Vorschlag die Zuständigkeit für den Erhalt von Mitteilungen über Kohlenwasserstofffunde an das Energieministerium (Ministerio de Energía) und legt strenge Vorschriften zum Schutz der zur Abgrenzung von Grundstücken verwendeten Grenzmarkierungen fest.
Hinsichtlich der Ermäßigung von Bergbaupatenten berichtete Doppelminister Mas, dass der Vorschlag die Abschaffung der bestehenden Bedingungen von 500 Hektar, Verwandtschaftsverhältnissen und Gesellschaftsformen für kleine Bergleute zur Erlangung ermäßigter Patente vorsehe. Gleichzeitig werde die jährliche Antragspflicht für diese Vergünstigung aufgehoben und der Katalog der Ermäßigungsgründe erweitert, wobei ein neuer Grund für Explorationsaktivitäten hinzugefügt werde. Der Gesetzesentwurf sehe zudem vor, dass für laufende Abbaurechte während des Genehmigungsverfahrens ermäßigte Patentgebühren gezahlt werden könnten. Mas stellte klar, dass der Nationale Geologie- und Bergbaudienst (Servicio Nacional de Geología y Minería, Sernageomin) nach Verabschiedung des Vorschlags die Antragsstandards landesweit vereinheitlichen werde.
Im Verlauf der Diskussion äußerten die Abgeordneten Bedenken hinsichtlich der lokalen Auswirkungen der Bergbautätigkeit und der Rolle der Gemeinden. Sie erkundigten sich, ob der Nationale Geologie- und Bergbaudienst über ausreichende technische und institutionelle Kapazitäten verfüge, um die für die Beantragung von Patentermäßigungen erforderlichen Genehmigungen und Erklärungen schnell zu überprüfen. Gleichzeitig forderten die Abgeordneten klare Prognosen von der Regierung, wie viele tatsächliche Arbeitsplätze durch diese Initiative geschaffen würden. Andererseits äußerten einige Abgeordnete Bedenken gegen die Abschaffung der progressiven Patente, da dieses Instrument darauf abziele, Spekulation und das Einfrieren von Abbaurechten zu verhindern. Sie drängten auf Klarstellung, wie sichergestellt werde, dass diese Bergbaurechte tatsächlich ausgebeutet würden, und fragten, welche Mechanismen eingeführt würden, um zu verhindern, dass große Unternehmen Vergünstigungen in Anspruch nähmen, die speziell für den kleinen und mittleren Bergbau vorgesehen seien. Der Ausschuss vereinbarte, am Donnerstag, den 18. Juni, eine Sondersitzung abzuhalten, um die Meinungen verschiedener Branchenakteure anzuhören und vor der Abstimmung alle Auswirkungen des Gesetzesvorschlags eingehend zu analysieren.
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