de.wedoany.com-Bericht: Das neuseeländische Ministerium für Wirtschaft, Innovation und Beschäftigung hat Ermittlungen zu Schutzmaßnahmen für bestimmte stranggepresste Aluminiumprofile eingeleitet. Der WTO-Ausschuss für Schutzmaßnahmen veröffentlichte am 28. Mai 2026 die entsprechende offizielle Mitteilung im Namen Neuseelands.
Die betroffenen Produkte umfassen Aluminiumlegierungsprofile, Stangen und Stäbe, die unter die neuseeländischen Zolltarifnummern 7604.21.00 00B (Hohlprofile) und 7604.29.09 00F (sonstige) fallen. Diese Produkte enthalten Metalle der Legierungsserien 1, 2, 3, 5, 6 oder 7 der Aluminium Association und betreffen stranggepresste Erzeugnisse, die mechanisch bearbeitet oder nicht bearbeitet, eloxiert, lackiert oder beschichtet sein können.
Gemäß den Bestimmungen der geltenden Handelsabkommen Neuseelands sind Australien und Singapur von diesen Ermittlungen ausgenommen.
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