de.wedoany.com-Bericht: Kürzlich hat die Abteilung für Informations- und Kommunikationsverwaltung des Ministeriums für Industrie und Informationstechnologie im Hinblick auf Probleme wie das irreführende Anklicken von App-Startbildschirmen und Pop-up-Fenstern während der „618“-Verkaufsaktion sowie das versehentliche Auslösen von Seitenwechseln durch hochempfindliche „Schüttel“-Funktionen eine spezielle Sitzung einberufen. Dabei wurden relevante Internetplattformen und Hersteller intelligenter Endgeräte angewiesen, die Darstellungsweise von App-Informationsfenstern zu standardisieren und die rechtswidrige Darstellung von Informationsfenstern zu unterbinden, um die legitimen Rechte und Interessen der Nutzer wirksam zu schützen.
Diese Regulierungsmaßnahme zielt auf das seit langem in mobilen Internetanwendungen bestehende Problem des „willkürlichen Seitenwechsels“ ab. Bei einigen Apps werden in Startbildschirmwerbung, Pop-up-Aktionen, Verkaufsaktionseinstiegen und Aufgabenbelohnungsseiten die Schaltflächen zum Schließen, zum Abholen, zum Abspielen sowie Aktionshinweise so gestaltet, dass sie leicht versehentlich angeklickt werden können. Oder es werden durch hochempfindliche „Schüttel“-Funktionen, Wischbewegungen, Vollbild-Touchbereiche und andere Interaktionsmethoden Seitenwechsel zu Drittanbietern ausgelöst. Dadurch gelangen Nutzer, ohne ausreichend informiert zu sein oder eine aktive Wahl getroffen zu haben, auf E-Commerce-Seiten, Werbeseiten, Downloadseiten oder andere Diensteinstiege. Während der „618“-Aktion steigt die Häufigkeit von E-Commerce-Aktionen, und Plattformwerbung, Markenmarketing, Traffic-Leitung und appübergreifende Seitenwechsel werden intensiver. Wenn Informationsfenster übermäßig kommerziell genutzt werden, können Probleme wie versehentliches Berühren, Irreführung und erzwungene Seitenwechsel verstärkt werden, was die normale Nutzung von Apps beeinträchtigt und die Grenzen der Plattform-Compliance schwächt.
In der Sitzung wurden relevante Problemhinweise aus der täglichen Inspektion gemeldet. Die betroffenen Unternehmen wurden aufgefordert, sofort mit der Selbstprüfung und Korrektur zu beginnen und alle bereits online oder kurz vor der Veröffentlichung stehenden Arten von Informationsfenstern umfassend zu überprüfen.
Der Schwerpunkt der Regulierung liegt auf drei Ebenen: Erstens müssen die Unternehmen die Gestaltung der Informationsfenster, die Auslöseaktionen, die Zielseiten der Seitenwechsel und die Schließpfade Punkt für Punkt überprüfen, um irreführende Texte, Bilder, Schaltflächen und Links zu vermeiden. Zweitens müssen Plattformen und Hersteller von Endgeräten einen Online-Inspektionsmechanismus einrichten, um nicht konforme Gestaltungen rechtzeitig offline zu nehmen und zu verhindern, dass während der Aktionszeiträume massenhaft geschaltete Pop-up-Fenster die Prüfung umgehen. Drittens müssen die Unternehmen interne Prüfungs- und Compliance-Management-Mechanismen verbessern und die Interaktionsregeln für App-Informationsfenster in das gesamte Prozessmanagement von Produktdesign, Werbung, Aktionsbetrieb, Versionsveröffentlichung und Integration von Drittanbieter-SDKs einbeziehen. Frühere einschlägige Vorschriften haben bereits klargestellt, dass Startbildschirm- und Pop-up-Informationsfenster eine klare und effektive Schaltfläche zum Schließen bieten müssen und dass Methoden wie hochempfindliche „Schüttel“-Funktionen, die leicht zu versehentlichen Bedienungen führen können, nicht zur Irreführung der Nutzer eingesetzt werden dürfen. Branchenbewertungsstandards haben auch Referenzanforderungen für die Auslöseparameter von „Schüttel“-Funktionen festgelegt, darunter Indikatoren wie Gerätebeschleunigung, Drehwinkel und Bedienzeit, um die Wahrscheinlichkeit von versehentlichen Seitenwechseln beim Gehen, Autofahren, Aufnehmen oder Ablegen des Telefons zu verringern.
Für Internetplattformen sind App-Informationsfenster nicht nur Werbeflächen, sondern auch ein Teil der Benutzererfahrung, der Daten-Compliance und der Plattform-Governance-Fähigkeiten. Je höher der Druck zur Traffic-Konvertierung während Verkaufsaktionen ist, desto klarer müssen die Plattformen die Grenze zwischen der aktiven Wahl des Nutzers und der kommerziellen Traffic-Lenkung ziehen. Wenn Informationsfenster langfristig auf versehentliche Auslösungen und erzwungene Seitenwechsel angewiesen sind, um Traffic zu generieren, können sie kurzfristig die Klickzahlen erhöhen, aber das Vertrauen der Nutzer schädigen und das Risiko von Beschwerden, Meldungen, Korrekturen und der Entfernung aus den App-Stores erhöhen. Da die Regulierung von stichprobenartigen Meldungen und Korrekturen auf vorbeugende Hinweise vor Sitzungen, Überwachung während der Sitzungen, Prüfung vor der Veröffentlichung und Online-Inspektionen ausgeweitet wird, müssen App-Betreiber die Compliance-Anforderungen in die Produktdesignphase vorverlagern, anstatt sie erst nach einer Meldung passiv zu ändern.
Die Wirksamkeit der anschließenden Korrekturen wird vom Umfang der Selbstprüfung der Plattformen, der Geschwindigkeit, mit der nicht konforme Gestaltungen offline genommen werden, der koordinierten Prüfung durch Hersteller intelligenter Endgeräte und App-Stores sowie der Durchsetzungskraft gegenüber Werbe-SDKs von Drittanbietern abhängen. Mit dem Fortschreiten der „618“-Verkaufsaktion werden App-Startbildschirme, Pop-ups, Seitenwechsel und Shopping-Leitpfade zu wichtigen Prüfpunkten für den Schutz der Nutzerrechte. Die Darstellungsweise von Informationsfenstern wird sich von einer groben Traffic-Lenkung hin zu transparenteren und kontrollierbareren Diensteinstiegen entwickeln.
Dieser Artikel wurde von Wedoany übersetzt und bearbeitet. Bei jeglicher Zitierung oder Nutzung durch künstliche Intelligenz (KI) ist die Quellenangabe „Wedoany“ zwingend vorgeschrieben. Sollten Urheberrechtsverletzungen oder andere Probleme vorliegen, bitten wir Sie, uns unverzüglich zu benachrichtigen. Wir werden den entsprechenden Inhalt umgehend anpassen oder löschen.
E-Mail: news@wedoany.com









