de.wedoany.com-Bericht: Der Bundesrat hat Einwände gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ausweitung digitaler Ermittlungsbefugnisse erhoben und fordert eine deutliche Verschärfung der entsprechenden Bestimmungen. Das Gesetzespaket umfasst den automatischen Bildabgleich im Internet und die KI-gestützte Datenanalyse für die Strafverfolgung. In der Plenarsitzung am Freitag machte die Länderkammer deutlich, dass sie der Bundesbehörde eine stärkere Rolle als IT-Dienstleister und zentrale Schnittstelle für die Überwachung einräumen und die Hürden für groß angelegte Datenabgleiche in Strafverfahren senken möchte.
Ein zentraler Streitpunkt ist der Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung (StPO), der den Einsatz von programmübergreifenden Such- und Analyseplattformen durch Ermittler regeln soll. Die Bundesregierung reagiert damit auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2023, das den polizeilichen Einsatz solcher Systeme an strenge rechtsstaatliche Kriterien knüpft und eine klare gesetzliche Grundlage fordert. Der Bundesrat hält die von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) vorgelegte Version des neuen § 98e StPO jedoch für technisch unzureichend und in der Praxis nicht ausreichend.
Der Kern des Streits liegt in der Verknüpfung von Strafverfolgung und Gefahrenabwehr. Nach dem Willen der Bundesregierung sollen Daten, die in Strafverfahren zur automatischen Analyse verwendet werden, nur dann weiterverarbeitet werden dürfen, wenn sie zuvor im Rahmen polizeilicher Plattformen zusammengeführt wurden. Die Länder halten diese Regelung für zu vage und stellen die Bedeutung dieser „Verknüpfung“ infrage. Der Regierungsentwurf sieht vor, dass nur Daten verarbeitet werden dürfen, die bereits nach geltendem Landesrecht zur Gefahrenabwehr zusammengeführt wurden. Nach Angaben des Bundesrates führt diese Kopplung in der Praxis häufig dazu, dass mühsam erstellte KI-Analysetools in der traditionellen Strafverfolgung nicht eingesetzt werden können. Beispielsweise fehlen bei der Aufklärung von Massenfällen von Kindesmissbrauch oder organisierter Kriminalität oft die landesrechtlichen Voraussetzungen für eine präventive Gefahrenabwehr im Einzelfall. Zudem geraten Länder in Schwierigkeiten, die noch keine rechtliche Grundlage für die automatische Datenanalyse in ihrem eigenen Polizeirecht geschaffen haben. Daher fordert der Bundesrat eine eigenständige, vorgelagerte Befugnis zur Datenzusammenführung, die ausschließlich der Strafverfolgung dient. Die Länder beklagen außerdem, dass das neue Analysesystem zwar an polizeiliche Datenbanken angebunden werden soll, nicht jedoch an rechtmäßig von der Staatsanwaltschaft erhobene Daten.
Der Internetwirtschaftsverband eco lehnt dies ab. Die Organisation wehrt sich insbesondere gegen die geplante Funktion des automatischen biometrischen Abgleichs mit öffentlich zugänglichen Daten im Netz, da dies den offenen Internetraum faktisch in einen staatlichen Such- und Identifikationsraum verwandeln würde. Klaus Landefeld, Vorstandsmitglied für Infrastruktur & Netz bei eco, warnte vor den schwerwiegenden Folgen der Einrichtung biometrischer Fahndungsdateien. Seiner Ansicht nach verwischt derjenige, der öffentlich zugängliche Inhalte automatisch nach Gesichtern oder Identitäten durchsuchen lässt, die Grenze zwischen gezielter Strafverfolgung und genereller digitaler Überwachung der gesamten Bevölkerung. eco räumt ein, dass der digitale Raum wirksame Ermittlungsinstrumente benötigt, diese jedoch rechtsstaatlich streng begrenzt, verhältnismäßig, technisch praktikabel und erfahrungsbasiert sein müssen. Deutschland brauche eher gezielte, wirksame und kontrollierbare Werkzeuge als eine digitale Vorratsüberwachungsarchitektur.
Der Wunsch der Länder nach mehr Befugnissen zeigt sich auch im Gesetz zur Stärkung der digitalen Ermittlungsmöglichkeiten des Bundeskriminalamts (BKA). Die Länder fordern die Einrichtung einer neuen, polizeiübergreifenden zentralen Hilfsstelle, um Lücken in den Sicherheitsbefugnissen ihres eigenen Landesrechts zu schließen. Die Bundesregierung beabsichtigt, dem BKA im neuen § 10b des BKA-Gesetzes das Recht einzuräumen, gegenüber Telekommunikationsanbietern präventive Sicherheitsanordnungen („schnelles Einfrieren“) zu erlassen, solange die tatsächlich zuständige Landespolizei oder Strafverfolgungsbehörde noch nicht ermittelt wurde. Den Ländern reicht dies nicht; sie fordern, dass das BKA in seiner Funktion als Zentralstelle Sicherheitsanordnungen erlassen soll, auch wenn die zuständige Landespolizei bekannt ist, das BKA selbst aber noch keine Daten erheben darf. Auf diese Weise würde das BKA als verlängerter Arm fungieren, um Anbieter zu veranlassen, Kommunikationsdaten „einzufrieren“, bis die Voraussetzungen für eine reguläre Datenabfrage nach Landesrecht erfüllt sind. Der rechtliche Hintergrund ist, dass den Ländern aufgrund der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Telekommunikationsrecht die Befugnis fehlt, eigene Sicherheitsanordnungen gegenüber Netzbetreibern zu erlassen. Daher soll das BKA als bundesweiter zentraler Dienstleister eingreifen, der für das Einfrieren von Kommunikationsdaten zuständig ist.
Der Bundesrat möchte diese „Einfrierbefugnis“-Strategie weiter auf das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ausdehnen. Ähnlich wie das BKA soll auch das BfV diese Befugnis für die Landesbehörden erhalten. Die Länderkammer begründet dies mit hypothetischen Szenarien, etwa wenn der Nachrichtendienst vage Hinweise auf einen Anschlagsplan eines Netzwerks erhält, dessen Akteure und Kommunikationsmerkmale noch unklar sind, und eine präventive Sicherung von Kommunikationsdaten für eine spätere Auswertung dringend erforderlich ist. Der Bundesrat möchte eine weitere Säule des Überwachungspakets reibungslos verabschieden. Gegen den Gesetzentwurf zur Stärkung der digitalen Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit erhob er keine Einwände. Die Richtung ist klar: Dort, wo die Bundesregierung aus verfassungsrechtlichen Bedenken zögert oder Hürden aufbaut, fordern die Länder größtmögliche technische Handlungsfreiheit und eine Zentralisierung digitaler Überwachungsinstrumente.
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