de.wedoany.com-Bericht: Der Vorstand des Instituto Costarricense de Puertos del Pacífico (Incop) hat die Verlängerung des Konzessionsvertrags für den Stückgut- und Schüttgutterminal des Hafens Caldera (Puerto Caldera) bis zum 31. August 2027 genehmigt. Dies dient der Sicherstellung der Kontinuität der öffentlichen Hafendienstleistungen während des Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens für die Modernisierung des Hafengebiets, um negative Auswirkungen auf den nationalen Außenhandel zu vermeiden.

Da das Ausschreibungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und der bestehende Vertrag ausläuft, betont Incop die Notwendigkeit eines unterbrechungsfreien Hafenbetriebs, um Störungen der nationalen Handels- und Logistikkette zu vermeiden. Die einjährige Verlängerung wurde nach Bewertung der für den Abschluss des Konzessionsverfahrens günstigsten Option festgelegt und gewährt lediglich die streng erforderliche Zeit für die rechtlichen, administrativen und regulatorischen Übergänge sowie die Vorbereitung des neuen Vertrags.
Der geschäftsführende Präsident von Incop, Wagner Alberto Quesada Céspedes, erklärte, dass diese Entscheidung eine Betriebsunterbrechung des Hafens Caldera verhindert, die nationale Logistikkette schützt und den Hafenanwendern sowie dem nationalen Produktionssektor Planungssicherheit bietet. Er wies zugleich darauf hin, dass die Verlängerung die aktuellen Konzessionsbedingungen nicht ändert, sondern lediglich die für den rechtlichen, administrativen und operativen Übergang zu einem neuen Modell erforderliche Zeit verlängert.
Sollte die Generalrechnungsprüfungsbehörde der Republik Costa Rica (Contraloría General de la República de Costa Rica) eine für die mit dem Ausschreibungsverfahren verbundenen Einsprüche günstige Entscheidung treffen, wird diese Frist ausreichen, um einen geordneten Vertragsübergang zu gewährleisten. Bei einer abweichenden Entscheidung wird die Exekutive rechtzeitig prüfen, ob eine erneute Verlängerung erforderlich ist. Sobald die neue Konzession vergeben ist, bleibt die Verlängerung innerhalb des genehmigten Zeitraums bestehen, da dies die kürzeste Frist ist, die für einen ordnungsgemäßen Abschluss aller Implementierungs- und Betriebsübergangsphasen erforderlich ist.
Ab dem Datum des Beschlusses muss der Konzessionär Incop unverzüglich eine aktualisierte Instandhaltungsplanung für die Hafeninfrastruktur vorlegen, um die Betriebsfähigkeit, Sicherheit und den ordnungsgemäßen Betrieb des Hafens im kommenden Jahr zu gewährleisten. Diese Maßnahme dient der Aufrechterhaltung der Betriebskontinuität während der Durchführung der festgelegten Maßnahmen.









