Chinas Staatliches Amt für Minensicherheit veröffentlicht neue Regelungen zur Einstufung von Kohlebergwerken
2026-07-03 16:08
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de.wedoany.com-Bericht: Das Staatliche Amt für Minensicherheit hat am 27. Juni 2026 offiziell die „Kohlebergwerkssicherheit – Verfahren zur Einstufung des Produktionsstandardisierungsgrads“ und die „Grundanforderungen und Bewertungsmethoden für die Produktionsstandardisierung in Kohlebergwerken“ (Bergbausicherheit [2026] Nr. 79) erlassen. Die neuen Regelungen treten mit dem Datum der Veröffentlichung in Kraft; gleichzeitig werden die am 16. Oktober 2024 erlassenen „Verfahren zur Bewertung und Einstufung des Managementsystems für die Produktionsstandardisierung in Kohlebergwerken“ und die „Grundanforderungen und Bewertungsmethoden für das Managementsystem der Produktionsstandardisierung in Kohlebergwerken“ aufgehoben.

Diese Überarbeitung zielt darauf ab, den Aufbau der Sicherheitsinfrastruktur in Kohlebergwerken weiter zu stärken und die Sicherheitsfähigkeiten der Bergwerke zu verbessern. Das neue Verfahren setzt das Prinzip der gleichberechtigten Berücksichtigung der vier Elemente „Management, Ausrüstung, Qualifikation und System“ konsequent um und gilt für alle legal betriebenen Produktionsbergwerke in China; neu errichtete, umgebaute oder erweiterte Bergwerke können es entsprechend anwenden. Auch während des Probebetriebs neuer Bergwerke oder vor der Wiederinbetriebnahme stillgelegter Bergwerke kann eine Einstufung des Produktionsstandardisierungsgrads beantragt werden.

Der Standardisierungsgrad der Kohlebergwerksproduktion wird in drei Stufen unterteilt: Stufe 1, Stufe 2 und Stufe 3. Für Bergwerke der Stufe 1 ist eine Gesamtpunktzahl von mindestens 90 Punkten bei der Vor-Ort-Prüfung erforderlich, wobei die Teile „Bekämpfung schwerwiegender Gefahren“ und „Fachmanagement“ mindestens 90 Punkte und der Teil „Sicherheitsgrundlagenmanagement“ mindestens 85 Punkte erreichen müssen. Für Bergwerke der Stufe 2 ist eine Gesamtpunktzahl und eine Punktzahl in jedem Managementteil von mindestens 80 Punkten erforderlich. Für Bergwerke der Stufe 3 ist eine Gesamtpunktzahl und eine Punktzahl in jedem Managementteil von mindestens 70 Punkten erforderlich. Bergwerke, bei denen schwerwiegende Unfallrisiken bestehen oder Unfallaufzeichnungen vorliegen, können innerhalb eines entsprechenden Zeitraums keine entsprechende Stufe beantragen.

Das Einstufungsverfahren unterliegt einem gestuften Verantwortungssystem. Für Bergwerke, die die Stufe 1 beantragen, führt die zuständige Behörde auf Provinzebene eine Vorprüfung durch, und das Staatliche Amt für Minensicherheit führt die Einstufung durch. Für Bergwerke, die die Stufen 2 und 3 beantragen, werden die für die Vorprüfung und Einstufung zuständigen Stellen von der zuständigen Behörde auf Provinzebene festgelegt. Für das Einstufungsverfahren dürfen den Bergwerken keine Gebühren berechnet werden.

Das Einstufungsverfahren umfasst fünf Schritte: Selbsteinschätzung und Antragstellung durch das Unternehmen, Vorprüfung, Vor-Ort-Prüfung, öffentliche Bekanntgabe und offizielle Veröffentlichung. Die Bergwerke müssen eine umfassende Selbsteinschätzung gemäß den „Bewertungsmethoden“ durchführen und einen Bericht erstellen. Der gesamte Prozess wird über das „Teilsystem für das Management der Produktionsstandardisierung in Kohlebergwerken“ des „Umfassenden Informationssystems für die Minensicherheitsproduktion“ des Staatlichen Amts für Minensicherheit digital abgewickelt. Die für die Einstufung zuständige Stelle sollte die Einstufung grundsätzlich innerhalb von 60 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags abschließen. Bergwerke, die bei den Selbsteinschätzungsunterlagen falsche Angaben machen, verlieren ihre Antragsberechtigung und dürfen innerhalb eines Jahres keine Stufe 2 oder höher beantragen.

Die Veröffentlichung und Umsetzung der neuen Regelungen markiert den Übergang des chinesischen Managementsystems für die Produktionsstandardisierung in Kohlebergwerken von der „Bewertung des Managementsystems“ zum „Einstufungsverfahren“. Sie präzisiert die Kriterien für die Stufeneinteilung, die gestufte Verantwortungszuweisung und den digitalen Antragsprozess. Durch einheitliche Stufenkriterien und standardisierte Verfahrensanforderungen trägt das neue Verfahren dazu bei, dass Bergwerksunternehmen ihre Hauptverantwortung für die Produktionssicherheit wahrnehmen, und bietet den Aufsichtsbehörden eine klarere Grundlage für die Einstufung.

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