Ausschuss des brasilianischen Abgeordnetenhauses genehmigt Vorschlag zur Förderung digitaler Infrastruktur
2026-07-04 10:21
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de.wedoany.com-Bericht: Der Ausschuss für Wissenschaft, Technologie und Innovation des brasilianischen Abgeordnetenhauses (Comissão de Ciência, Tecnologia e Inovação da Câmara dos Deputados) hat einen Vorschlag genehmigt, der darauf abzielt, die digitale Souveränität des Landes zu stärken und die nationale technologische Infrastruktur auszubauen, indem die Entwicklung von Rechenzentren, Cloud-Computing und Kommunikationstechnologie gefördert wird.

Der genehmigte Text ist eine alternative Version des Berichterstatters, Abgeordneter Eros Biondini (PL-MG), zu dem vom Abgeordneten Paulo Guedes (PT-MG) eingebrachten Ergänzungsgesetzprojekt 153/25. Diese alternative Version verzichtet auf die Idee einer neuen Steuer auf Internetdienste und konzentriert sich stattdessen auf Anreize für die Entwicklung der relevanten Branchen. Biondini argumentierte, dass der Aufbau digitaler Souveränität durch die Förderung nationaler Technologieproduktion und nicht durch Steuern erreicht werden sollte.

Zu den Zielen des Vorschlags gehören die Förderung technologischer Autonomie, die Anregung privater Investitionen im Bereich der Konnektivität und der Ausbau des Internetzugangs in unterversorgten Gebieten. Das Dokument legt fest, dass die Bundesregierung Projekte zur Erweiterung digitaler Netze priorisieren und technische Kooperationsabkommen mit in- und ausländischen Institutionen abschließen kann. Bei der Auswahl technologischer Lösungen werden Produkte bevorzugt, die die Datenspeicherung in Brasilien sicherstellen und hohe Cybersicherheitsstandards erfüllen. Die Umsetzung muss den Grundsätzen der unternehmerischen Freiheit, des freien Wettbewerbs, des Schutzes personenbezogener Daten und der technologischen Neutralität folgen. Das Projekt schlägt außerdem die Einrichtung eines Koordinierungsforums zwischen Regierung, Produktionssektor, Wissenschaft und Zivilgesellschaft vor, um eine Strategie für digitale Governance zu entwickeln.

Der Vorschlag wird nun vom Ausschuss für Finanzen und Steuern sowie vom Ausschuss für Verfassung, Justiz und Bürgerrechte geprüft und anschließend dem Plenum zur Abstimmung vorgelegt. Um Gesetz zu werden, muss der Text sowohl vom Abgeordnetenhaus als auch vom Senat genehmigt werden.

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