de.wedoany.com-Bericht: Die italienische nationale Bevölkerungsdatenbank (ANPR) stellt ab sofort eine automatische Datenschnittstelle zur Verfügung. Öffentliche Verwaltungen und Betreiber öffentlicher Dienstleistungen können direkt auf die Bevölkerungsdaten der Bürger zugreifen. Ziel ist es, das EU-Prinzip der „einmaligen Bereitstellung" umzusetzen, Verwaltungsprozesse von Grund auf zu vereinfachen, Bürokratie abzubauen und die Effizienz der Dienstleistungen zu steigern.

Der Datenaustausch erfolgt über die nationale digitale Datenplattform (PDND), die einen sicheren und standardisierten Austausch zwischen den Behörden gewährleistet. Dieser automatische Zugriff stellt eine Festigung und Erweiterung des bestehenden Interoperabilitätsmodells dar. Öffentliche Einrichtungen können unter den gesetzlich vorgesehenen Umständen direkt auf die von den Gemeinden kontinuierlich aktualisierten ANPR-Daten zugreifen. Es ist zu beachten, dass trotz des Datenaustauschs zwischen den Behörden gemäß dem Gesetz (Artikel 40 des Präsidialdekrets Nr. 445 vom 28. Dezember 2000) von Bürgern selbst heruntergeladene Bevölkerungsbescheinigungen weiterhin nicht gegenüber öffentlichen Verwaltungen oder privaten Betreibern öffentlicher Dienstleistungen vorgelegt werden dürfen.
Dieses Ergebnis wurde gemeinsam vom italienischen Innenministerium, der Abteilung für digitale Transformation des Ministerratspräsidiums und dem technischen Betreiber Sogei erzielt, der für die Wartung, Weiterentwicklung und den Betrieb der ANPR-Plattform verantwortlich ist. Mit dem neuen System können Verwaltungsbehörden die aktuellsten Bevölkerungsdaten direkt von der Datenquelle abrufen, überflüssige Schritte wie die Anforderung von Selbstauskünften der Bürger entfallen, das Risiko von Dateninkonsistenzen wird verringert, die Verwaltungskosten werden gesenkt und die Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen wird beschleunigt.
Der Verantwortungsrahmen bleibt unverändert. Die auf die Daten zugreifende Verwaltungsbehörde bleibt der unabhängige Datenverantwortliche und muss die Rechtmäßigkeit des Zugriffs, die Einhaltung der Relevanz- und Verhältnismäßigkeitsprinzipien sicherstellen sowie angemessene Sicherheitsmaßnahmen ergreifen. Als Datenverantwortlicher der ANPR-Datenbank überwacht das Innenministerium die Datenzugriffe über die PDND. Bei ungewöhnlicher Nutzung werden die betreffenden Behörden zur Überprüfung aufgefordert; unterbleibt diese, kann dies zur Aussetzung des Zugriffsdienstes führen.
Verwaltungsbehörden und Betreiber, die diesen Dienst nutzen möchten, müssen der PDND beitreten und die von der ANPR angebotenen digitalen Dienste auswählen. Die genaue Vorgehensweise wurde im technischen Bereich des ANPR-Portals veröffentlicht. Diese Reform markiert eine neue Phase der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, deren Kernziel darin besteht, durch weniger Papier, kürzere Wartezeiten und höhere Effizienz einen substanziellen Einfluss auf die interne Organisation der Behörden und die Qualität der Dienstleistungen zu nehmen.










