de.wedoany.com-Bericht: Green Flexibility hat auf Basis der Betriebserfahrungen mit einem 15-MW/33-MWh-Batteriespeicherprojekt in Immenstadt im bayerischen Allgäu sowie Verhandlungen mit 15 verschiedenen Verteilnetzbetreibern eine Vorlage für flexible Netzzugangsverträge entwickelt.
Das Unternehmen gibt an, dass die Vorlage auf den Betriebserfahrungen des genannten Batterieprojekts unter den Vorgaben der Allgäuer Überlandwerk im vergangenen Jahr basiert und gleichzeitig die Ergebnisse der Konsultationen mit mehreren Netzbetreibern integriert.
Diese Blaupause zeigt auf, welche Vertragsklauseln sich in der Praxis bewährt haben, und weist gleichzeitig darauf hin, dass bestimmte strengere Ansätze die Flexibilität des Systems einschränken, ohne die Netzstabilität zu verbessern.
Laut Green Flexibility soll der Mustervertrag als praktische Vorlage für künftige flexible Netzzugangsvereinbarungen zwischen Batteriespeicherentwicklern und Netzbetreibern dienen. Die Allgäu Netz plant, diesen Rahmen im kommenden Jahr in ihrem Versorgungsgebiet anzuwenden, um weitere große Batteriespeicherprojekte anzuschließen.
Volker Wiegand, Geschäftsführer der Allgäu Netz, erklärte gegenüber Green Flexibility, dass zu weit gefasste oder übermäßig strenge Anforderungen an flexible Netzzugangsverträge die Fähigkeit von Speichersystemen beeinträchtigen könnten, dem Netz Flexibilität bereitzustellen. Er betonte die Notwendigkeit praktikabler Betriebsmodelle, um die Netzsicherheit zu gewährleisten und gleichzeitig den Speicheranlagen die Erfüllung ihrer Systemfunktionen zu ermöglichen.
Die Blaupause umfasst dynamische Leistungsbegrenzungen, ein auf Volllaststunden basierendes Reduktionsmodell sowie die koordinierte Steuerung von Hilfsdiensten. Der Ansatz unterscheidet zwischen netzneutralem und netzstützendem Betrieb und legt Betriebsgrenzen auf Basis der tatsächlichen Netzgegebenheiten fest, anstatt fixe Grenzwerte zu verwenden.
Wiegand wies zudem darauf hin, dass die derzeit von einigen großen Verteilnetzbetreibern vorgeschlagenen flexiblen Netzzugangsverträge zu sehr auf die Einschränkung des Speicherbetriebs abzielen, anstatt eine netzverträgliche Integration zu ermöglichen. Seiner Ansicht nach sollten die Verantwortung für Prognosen und Betriebsbeschränkungen weiterhin bei den Netzbetreibern liegen, da diese über die entsprechenden Netzdaten verfügen und für die Systemsicherheit zuständig sind.










