Am 2. Mai wurde berichtet, dass die mongolische Regierung einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Zollbefreiungsgesetzes vorgelegt habe.

In dem Bericht wurde darauf hingewiesen, dass die erste Debatte über den Gesetzentwurf zur Aufhebung des Gesetzes in der Plenarsitzung des Parlaments stattgefunden habe. Die meisten Abgeordneten drückten ihre Unterstützung aus. Der Gesetzentwurf wurde zur abschließenden Diskussion an den Ständigen Ausschuss für Umwelt, Ernährung und Landwirtschaft sowie den Ständigen Haushaltsausschuss weitergeleitet.
Es ist wichtig zu betonen, dass mit der Verabschiedung des Gesetzes der rechtliche Rahmen für die Einführung eines Zolls von 15 % auf importiertes Mehl, Weizen und Tierfutter wiederhergestellt wird. Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Leichtindustrie ist davon überzeugt, dass dies den heimischen Weizenanbau und die Mehlproduktion unterstützen wird.
Der Bericht stellte fest, dass die Mongolei durch die Abschaffung der Mehlzölle 40 Prozent ihres Binnenmarktes verloren habe. Das Landwirtschaftsministerium meldete einen Rückgang der Weizenanbaufläche um 30 Prozent.
Bei einer gemeinsamen Sitzung der Ständigen Ausschüsse für Haushalt und Umwelt sowie Ernährung und Landwirtschaft unterstützte der Abgeordnete Davaasuren einen Sonderantrag zur Umsetzung des Gesetzes ab dem 20. Mai 2025.









