Brasilien erwartet, mit Uruguay und Chile ein Abkommen über die siebte Freiheit des Luftverkehrs zu unterzeichnen
2026-07-22 11:48
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de.wedoany.com-Bericht: Brasilianische Häfen und der Minister für Flughäfen, Tomé Franca, erklärten kürzlich, dass Brasilien nach der Unterzeichnung von Abkommen über die siebte Freiheit des Luftverkehrs mit Argentinien und Paraguay voraussichtlich bald ähnliche Vereinbarungen mit Uruguay und Chile treffen werde, um die weitere Öffnung des südamerikanischen Luftverkehrsmarktes voranzutreiben.

Die siebte Freiheit des Luftverkehrs bezeichnet das Recht einer Fluggesellschaft, Flüge zwischen zwei fremden Staaten zu betreiben, ohne das eigene Land als Ausgangs- oder Endpunkt der Route festlegen zu müssen. Das in der vergangenen Woche unterzeichnete Abkommen bedeutet, dass Aerolíneas Argentinas nun Flüge zwischen Paraguay und Brasilien verkaufen kann, während das Unternehmen zuvor nur Strecken zwischen Argentinien und Brasilien betreiben durfte.

Franca wies darauf hin, dass Brasilien für den Abschluss dieser Abkommen keine Gesetze ändern müsse, sondern lediglich eine ministerielle Verordnung anpassen müsse, die die siebte Freiheit des Luftverkehrs für den Gütertransport einschränkt. Das Ministerium für Häfen und Flughäfen (MPor) habe die Überarbeitung abgeschlossen, woraufhin die Nationale Zivilluftfahrtbehörde (ANAC) die Abkommen mit Argentinien und Paraguay unterzeichnet habe.

Der Minister erklärte, Brasilien versuche, diese Abkommen mit allen südamerikanischen Ländern zu schließen und schrittweise auf andere Regionen auszuweiten, mit dem Ziel, einen gemeinsamen Markt für internationale Flüge zu schaffen. Er bezeichnete diesen Fortschritt als historisch.

Obwohl derzeit noch unklar sei, welche neuen Strecken konkret eröffnet werden könnten, sei Franca der Ansicht, dass Brasilien Möglichkeiten schaffen müsse, den Markt auf eine mögliche Nachfrage vorzubereiten. Dies bedeute, dass Fluggesellschaften aus Paraguay, Chile oder Argentinien künftig internationale Flüge zwischen anderen Ländern betreiben könnten, ohne das Land ihres Hauptsitzes als Ausgangs- oder Endpunkt festlegen zu müssen.

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