Saudi-Hafenbehörde verlängert Karenzfrist für Lagergebühren an zwei Osthäfen um 90 Tage bis zum 2. November

2026-09-01 09:50
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de.wedoany.com-Bericht: Die Saudi-Hafenbehörde (Mawani) hat die Karenzfrist für Lagergebühren an zwei Häfen im Osten verlängert. Laut einer Mitteilung von Mawani auf der Plattform X wurde die Karenzfrist für Lagergebühren am König-Abdulaziz-Hafen in Dammam und am Handelshafen von Jubail um 90 Tage verlängert, mit neuem Ablaufdatum am 2. November. Diese Verlängerung umfasst Container, Anhänger, Standardcontainer und Gefahrgüter; die Karenzfrist für die Einfuhr leerer Container wurde auf 20 Tage verlängert.

Zuvor hatte Mawani im Mai bei einigen Häfen Anpassungen bei der Befreiung von Lagergebühren vorgenommen. Damals wurde die Befreiungsfrist für Lagergebühren für Transittransporte auf 15 Tage festgelegt, für einen Zeitraum von zwei Monaten. Dies galt für Transittransporte im Islamischen Hafen von Dschidda (Jeddah Islamic Port) sowie für allgemeine Fracht und Roll-on/Roll-off-Fracht im König-Abdulaziz-Hafen in Dammam, im König-Fahd-Industriehafen in Yanbu, im Handelshafen von Yanbu und im Hafen von Neom.

Die Verlängerung der Karenzfrist bedeutet, dass Importeure ihre Waren ohne Zahlung von Lagergebühren im Hafen belassen können. Vor dem Hintergrund von Schifffahrtsunterbrechungen, die zu längeren Transportzeiten und schwerer kalkulierbaren Zollabfertigungen führen, trägt diese Maßnahme dazu bei, dass Importeure nicht zusätzlich zu den ohnehin hohen Frachtraten und Kriegsrisikokosten mit weiteren Belastungen durch Überlastung konfrontiert werden. Gleichzeitig verschafft diese Befreiung Mawani angesichts der Verlagerung von Handelsströmen innerhalb Saudi-Arabiens einen größeren operativen Spielraum bei der Verwaltung der Osthäfen.

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