EU genehmigt deutsches Kapazitätsmechanismus-System, das 2031 in Kraft tritt, mit bis zu 35,2 Milliarden Euro
de.wedoany.com-Bericht: Die Europäische Kommission hat den Kapazitätsmechanismus Deutschlands im Rahmen des StromVKG gemäß den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Der Mechanismus soll voraussichtlich 2031 in Kraft treten. Gemäß den Bestimmungen des StromVKG sind für 2026 zwei weitere Ausschreibungsrunden geplant, die jeweils eine Kapazität von 4,5 Gigawatt abdecken; es wird erwartet, dass die Zuschläge vor allem an neue Gaskraftwerke gehen.

Die betreffenden Maßnahmen zielen darauf ab, ausreichende Erzeugungs-, Speicher- und Lastflexibilitätsressourcen sicherzustellen, um eine zuverlässige Stromversorgung zu gewährleisten. Nach der Genehmigung durch die Kommission kann die deutsche Regierung Mittel in Höhe von voraussichtlich rund 15,6 Milliarden Euro (entspricht 18,1 Milliarden US-Dollar) bis 35,2 Milliarden Euro für die Unterstützung der benötigten Kapazitäten bereitstellen.
Die Europäische Kommission erklärte, dass der Kapazitätsmechanismus allen Technologien offenstehen müsse, einschließlich Erzeugung, Speicherung, Nachfragesteuerung sowie bestehender und grenzüberschreitender Kapazitäten. Ab 2031 wird die benötigte Kapazität über wettbewerbliche Ausschreibungen beschafft, mit einer Vertragslaufzeit von 15 Jahren. Die teilnehmenden Anlagen müssen spätestens bis 2045 einen klimaneutralen Betrieb erreichen; daher müssen neue Gaskraftwerke für den Betrieb mit Wasserstoff geeignet sein.
Gemäß der Umsetzung des StromVKG sind die ersten beiden Ausschreibungsrunden weiterhin für 2026 vorgesehen, wobei die erste Runde voraussichtlich am 8. September startet. Zwischen 2027 und 2029 werden weitere Ausschreibungen für langfristige Kapazitäten durchgeführt.
Die Europäische Kommission schätzt, dass die voraussichtlichen Kosten der Maßnahme im Jahr 2031 je nach Ausschreibungsergebnis zwischen 1 und 3 Milliarden Euro liegen; für den Zeitraum 2032 bis 2045 werden die jährlichen Kosten auf 0,9 bis 2,3 Milliarden Euro geschätzt. Die Kommission hält diese Maßnahmen für „notwendig und angemessen" und die Beihilfehöhe für „verhältnismäßig" zum erforderlichen Finanzierungsbedarf.
Kerstin Andreae, Geschäftsführerin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft, erklärte, dass die Genehmigung dieser staatlichen Beihilfe durch die Europäische Kommission rechtzeitig vor dem ersten Gebotstermin am 8. September 2026 erfolgt sei; nach dreieinhalb Jahren intensiver Verhandlungen, mehrfacher Überarbeitungen der Entwürfe und wiederholter Verzögerungen seien die Bedingungen für neue regelbare Kapazitäten nun festgelegt. Sie wies außerdem darauf hin, dass es nun entscheidend sei, dass die Bundesnetzagentur die Verträge schnellstmöglich vergebe, damit die betreffenden Anlagen zügig realisiert werden könnten; als nächster Schritt gelte es, einen breiten, allen Technologien offenstehenden Kapazitätsmarkt für den ab 2032 beginnenden Zeitraum zu gestalten und auf der Grundlage der im StromVKG dargelegten Anforderungen voranzutreiben.
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