Südkorea fördert die Entsorgung hochradioaktiver Abfälle: Dauerhafte Isolierung beginnt 2060, Durchführungsverordnungen genehmigt
2025-09-18 16:49
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Am 16. September gab das südkoreanische Ministerium für Handel, Industrie und Energie bekannt, dass das Kabinett die Durchführungsverordnungen zum Sondergesetz zur Entsorgung hochradioaktiver Abfälle und zur Einrichtung eines Ausschusses für die Entsorgung hochradioaktiver Abfälle genehmigt habe. Die Durchführungsverordnungen präzisieren das Mandat des Sondergesetzes und decken Themen ab wie die Entwicklung eines Basisplans zur Entsorgung hochradioaktiver Abfälle, die Vermessung und Auswahl von Standorten für Entsorgungsanlagen und die Unterstützung von Baugebieten sowie die Einholung von Meinungen und Unterstützung durch die Gemeinden im Umfeld von Kernkraftwerksstandorten und Lagereinrichtungen.

Die südkoreanische Regierung muss einen Förderplan einschließlich Sonderzuschüssen für das Gebiet, in dem die Entsorgungsanlage errichtet wird, und die umliegenden Gebiete ausarbeiten. Als umliegende Gebiete gelten Städte, Landkreise und Bezirke mit Zuständigkeit für Land und Inseln in einem Umkreis von fünf Kilometern um den Standort der Entsorgungsanlage. Sind zwei oder mehr lokale Regierungen beteiligt, werden die Sonderzuschüsse nach Faktoren wie Region und Bevölkerungszahl zugeteilt. Die Höhe der Zuschüsse hat beträchtliche Aufmerksamkeit erregt. Die vorherige Durchführungsverordnung zum „Sondergesetz zur regionalen Unterstützung von Entsorgungsanlagen für schwach- und mittelradioaktive Abfälle“ sah einen Sonderzuschuss von 300 Milliarden Won vor. Unter Berücksichtigung der Entsorgungsanlage für hochradioaktive Abfälle wird dieser Zuschuss voraussichtlich 300 Milliarden Won übersteigen.

Auch Förderprogramme stehen vor Herausforderungen. Derzeit erhalten Anwohner in der Nähe von Lagerstätten für schwach- und mittelradioaktive Abfälle Unterstützung durch verschiedene Programme, darunter Stromzuschüsse und PR-Initiativen. Angesichts der Sorge um die Ressourcenverknappung in den Gemeinden könnten Lagerstätten für hochradioaktive Abfälle maßgeschneiderte Förderprogramme für ältere und junge Menschen anbieten. Darüber hinaus sieht die Umsetzungsverordnung auch die Unterstützung für abgebrannte Brennelemente vor. Die Regierung muss einen Förderplan für die Errichtung von Lagerstätten für abgebrannte Brennelemente an Kernkraftwerksstandorten entwickeln, der Konsultationen mit den Kernkraftwerken sowie die Festlegung von Finanzierungs- und regionalen Zuteilungskriterien umfasst.

Das Kernkraftwerk Wolsong ist derzeit Südkoreas einziges in Betrieb befindliches Trockenlager (MACSTORE). Korea Hydro & Nuclear Power (KHNP), die Stadt Gyeongju und Vertreter der örtlichen Gemeinden haben sich darauf geeinigt, im Jahr 2022 einen Zuschuss von 110 Milliarden Won bereitzustellen. Da die Endlager voraussichtlich erst im Jahr 2060 in Betrieb gehen, müssen bestehende Kernkraftwerke vorerst auf die Lagerung vor Ort angewiesen sein. Es wird erwartet, dass Kernkraftwerksregionen wie Kori und Sineup (Busan und Ulsan), Hankwang (Provinz Süd-Jeolla), Hanye (Provinz Nord-Gyeongsang) und Wolsong (Provinz Nord-Gyeongsang) weiterhin über die Installation von Lagern und die Höhe der Zuschüsse diskutieren werden.

Auch für die Kommission für die Entsorgung hochradioaktiver Abfälle wurden neue Durchführungsbestimmungen erlassen. Die Kommission unter dem Vorsitz des Premierministers legt ihre Organisationsstruktur, Zuständigkeiten und Personalausstattung fest. Sie wird aus neun Mitgliedern bestehen, darunter einem Vorsitzenden und einem ständigen Mitglied. Die Auswahl der Mitglieder ist derzeit im Gange.

Vertreter des Ministeriums für Handel, Industrie und Energie erklärten, dass Finnland im Jahr 2026 die Eröffnung des weltweit ersten Endlagers für hochradioaktive Abfälle plant, während Schweden und Frankreich bereits Standorte ausgewählt haben und mit den Folgearbeiten beginnen. Mit der Ausarbeitung der entsprechenden Durchführungsverordnung und der Ausschüsse wird das „Sondergesetz für hochradioaktive Abfälle“ ab dem 26. dieses Monats reibungslos in Kraft treten und den ersten Schritt zur Sicherung hochradioaktiver Abfälle durch wissenschaftliche und demokratische Verfahren darstellen.

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