de.wedoany.com-Bericht: Die Beschichtungsadditiv-Sparte von Evonik gibt bekannt, dass über 95 % ihres Portfolios an aktiven siloxanbasierten Beschichtungsadditiven einen Gehalt an besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) von unter 0,1 % aufweisen, wodurch diese Produkte weiterhin für die Zertifizierung mit dem Umweltzeichen (Ecolabel) für Beschichtungen und Druckfarben geeignet sind. Durch kontinuierliche Prozessoptimierung und den Einsatz hochwertiger Rohstoffe stellt das Unternehmen sicher, dass seine siloxanbasierten Additive höchste Reinheit besitzen, was durch umfangreiche Analysetests bestätigt wird.
Hintergrund sind die jüngsten Fortschritte in der EU-Gesetzgebung. Bestimmte niedermolekulare Siloxane wurden aufgrund ihrer Persistenz und Bioakkumulation gemäß den REACH-Kriterien als SVHC eingestuft. Die neuen EU-Gefahrenklassen – PBT (persistent, bioakkumulierbar und toxisch) und vPvB (sehr persistent und sehr bioakkumulierbar) – erfordern, dass Produkte, die diese Stoffe in einer Konzentration von 0,1 % oder mehr enthalten, eingestuft und gekennzeichnet werden müssen.
Die Bewertung von Evonik zeigt, dass in über 95 % ihres Portfolios an aktiven TEGO®-Siloxan-Additiven die SVHC-Stoffe, die eine vPvB- oder PBT-Einstufung auslösen würden, nicht vorhanden sind oder nur in äußerst geringen Konzentrationen vorkommen. Dies ermöglicht es Kunden, weiterhin siloxanbasierte TEGO®-Produkte zu verwenden, ohne eine Neuformulierung oder den Umstieg auf teurere „gereinigte" Alternativen vornehmen zu müssen, wodurch eine unterbrechungsfreie Compliance, gleichbleibende Leistung und zuverlässige Versorgung gewährleistet werden.
„Unsere Kunden können sich auf Evonik Coatings Additives verlassen, da wir regulatorische Änderungen vorhersehen und Lösungen anbieten, die sowohl Compliance als auch Leistung vereinen", sagt Kristina Meier, Global Head of the Silicone & Acetylenic Product Line bei Evonik Coatings Additives. „Diese Errungenschaft unterstreicht unser Engagement für Nachhaltigkeit, regulatorische Exzellenz und die Erleichterung des Alltags unserer Kunden und Partner."

Gemäß der jüngsten Änderung der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP) gelten ab Mai 2025 für Stoffe und ab Mai 2026 für Gemische Kennzeichnungspflichten für die neuen EU-Gefahrenklassen vPvB und PBT. Jedes Produkt, das mehr als 0,1 % eines einzelnen als vPvB und/oder PBT eingestuften Stoffes enthält, muss als vPvB (EUH441) und/oder PBT (EUH440) eingestuft und gekennzeichnet werden. Obwohl die cyclischen Siloxane D4, D5, D6 seit 2018 aufgrund ihrer vPvB- und PBT-Bedenken als SVHC gelistet sind, hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ihre SVHC-Liste kürzlich um kurzkettige lineare und verzweigte Siloxane erweitert: L3 (Octamethyltrisiloxan, CAS 107-51-7), L4 (Decamethyltetrasiloxan, CAS 141-62-8) und M3T (1,1,1,3,5,5,5-Heptamethyl-3-[(trimethylsilyl)oxy]trisiloxan, CAS 17928-28-89), die aufgrund ihrer vPvB-Eigenschaften in die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe aufgenommen wurden.
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