Brasilianischer Ausschuss billigt Verbraucherschutzgesetz für Künstliche Intelligenz
2026-06-24 09:42
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de.wedoany.com-Bericht: Der Ausschuss für Wissenschaft, Technologie und Innovation des brasilianischen Abgeordnetenhauses hat am Dienstag (23.) einen Gesetzentwurf verabschiedet, der klare Schutzregeln für Verbraucher bei der Nutzung von Produkten und Dienstleistungen auf Basis Künstlicher Intelligenz (KI) festlegt. Der Vorschlag vereint die drei Gesetzesvorlagen Nr. 4.089/2024, Nr. 5.441/2025 und Nr. 6.586/2025 und regelt systematisch die Pflichten von Unternehmen in den Bereichen Transparenz, Überprüfung automatisierter Entscheidungen, Datenschutz und Vermeidung algorithmischer Diskriminierung.

KI-Gesetz für große Technologieunternehmen

Der verabschiedete Text wurde vom Abgeordneten David Soares (Pode-SP) als Ersatztext für die drei genannten Vorlagen eingebracht. Zu den wichtigsten Pflichten gehört, dass Verbraucher klar und deutlich informiert werden müssen, wenn sie mit einem KI-System interagieren oder von ihm generierte Inhalte erhalten. Unternehmen müssen zudem in allgemein verständlicher Sprache den Zweck des verwendeten Algorithmus und dessen mögliche Auswirkungen auf die Benutzererfahrung erläutern.

Bei vollständig automatisierten Entscheidungen, wie etwa bei der Kreditvergabe oder der Unterstützung medizinischer Diagnosen, haben Verbraucher das Recht, Informationen über die für die Entscheidung verwendeten Kriterien zu verlangen, wobei die Vertraulichkeit von Industrie- und Geschäftsgeheimnissen zu wahren ist. Der Text räumt Verbrauchern außerdem das Recht ein, gegen automatisierte Entscheidungen Einspruch zu erheben und eine manuelle Überprüfung zu verlangen.

Eine weitere Bestimmung besagt, dass Verbraucher die Löschung ihrer personenbezogenen Daten aus Datenbanken verlangen können, die zum Training oder Betrieb von KI-Systemen verwendet werden, mit Ausnahme von Informationen im Kreditökosystem, sofern dies den Regeln des Verbraucherschutzgesetzes und des Allgemeinen Datenschutzgesetzes (LGPD) folgt.

Der Vorschlag verbietet ausdrücklich den Einsatz von KI-Systemen, die zu algorithmischer Diskriminierung aufgrund von Rasse, Geschlecht, Alter, Behinderung oder anderen gesetzlich geschützten Merkmalen führen. Zur Umsetzung dieser Anforderung müssen Unternehmen regelmäßige Audits durchführen, um potenzielle Verzerrungen zu erkennen und zu korrigieren, sowie Beschwerdekanäle und Mechanismen zur Entschädigung möglicherweise geschädigter Verbraucher einrichten.

Bei Verstößen sind Sanktionen vorgesehen, darunter eine Verwarnung mit Fristsetzung zur Abhilfe, Geldstrafen in Höhe von 1 % bis 5 % des Umsatzes des genannten Unternehmens sowie die Aussetzung des Einsatzes des KI-Systems.

Der Ersatztext ändert auch das Medizingesetz (Gesetz Nr. 12.842/2013) und erlaubt die Verwendung von von der Verwaltungsbehörde zertifizierten KI-Systemen zur erneuten Überprüfung von Rezepten für Langzeitmedikation, wobei die Einzelheiten von der Verwaltungsbehörde festgelegt werden.

Nach Angaben des Berichterstatters orientieren sich einige Bestimmungen des Gesetzesentwurfs an den Leitlinien des europäischen KI-Gesetzes und des brasilianischen Allgemeinen Datenschutzgesetzes. In seiner Begründung vor dem Ausschuss wies David Soares darauf hin, dass der zunehmende Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Bereichen wie Gesundheit, öffentliche Sicherheit und Finanzen die Notwendigkeit eines Verbraucherschutzmechanismus verstärke.

Der Vorschlag wird in abschließender Form beraten und muss noch den Verbraucherschutzausschuss sowie den Ausschuss für Verfassung, Justiz und Bürgerschaft (CCJC) durchlaufen. Um endgültig in Kraft zu treten, muss der Text außerdem vom Abgeordnetenhaus und vom Bundessenat gebilligt werden.

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