de.wedoany.com-Bericht: Die südkoreanische Atomaufsichtsbehörde (NSSC) gab am 26. bekannt, dass sie die Wiederinbetriebnahme von Block 2 des Kernkraftwerks Hanul in Uljin, Provinz Gyeongsangbuk-do, genehmigt hat.
Die Behörde erklärte, dass Block 2 des Kernkraftwerks Hanul, der seit dem 20. des Vormonats einer regelmäßigen Inspektion unterzogen wurde, am 26. die Kritikalitätsgenehmigung erhalten habe. Kritikalität bezeichnet den Zustand, in dem die Kettenreaktion der Kernspaltung im Reaktor stabil bleibt und die Neutronenzahl ein Gleichgewicht erreicht; ein Reaktor, der die Kritikalität erreicht, gilt als in die Leistungsbetriebsphase eingetreten.
Die diesmalige regelmäßige Inspektion umfasste insgesamt 95 Punkte. Die NSSC gab an, dass 85 der vor Erreichen der Kritikalität zu überprüfenden Punkte abgeschlossen seien und man daher die sichere Durchführung der Kritikalität beurteilt habe. Im Rahmen der Inspektion wurde auch überprüft, ob die von der Korea Hydro & Nuclear Power Co., Ltd. installierten Brandschutzabdeckungen zur Verbesserung der Feuerbeständigkeit sicherheitsrelevanter Kabel ordnungsgemäß montiert sind, und es wurden der Einbauzustand und die Wasserstoffentfernungsleistung der neu ausgetauschten passiven katalytischen Wasserstoffrekombinatoren für Auslegungsstörfälle überprüft.
Die NSSC erklärte, dass nach Erreichen der Kritikalität von Block 2 des Kernkraftwerks Hanul weiterhin die verbleibenden Inspektionspunkte wie Leistungssteigerungstests durchgeführt und die Sicherheit während des anschließenden Betriebsvorbereitungsprozesses kontinuierlich bestätigt werde. Dies bedeutet, dass der Block zwar die entscheidende Genehmigung für die Wiederinbetriebnahme erhalten hat, aber für die endgültige Wiederaufnahme des stabilen Leistungsbetriebs noch weiteren behördlichen Überprüfungen unterzogen werden muss; die Ergebnisse dieser Überprüfungen werden auch das weitere Betriebstempo bestimmen.
Dieser Artikel wurde von Wedoany übersetzt und bearbeitet. Bei jeglicher Zitierung oder Nutzung durch künstliche Intelligenz (KI) ist die Quellenangabe „Wedoany“ zwingend vorgeschrieben. Sollten Urheberrechtsverletzungen oder andere Probleme vorliegen, bitten wir Sie, uns unverzüglich zu benachrichtigen. Wir werden den entsprechenden Inhalt umgehend anpassen oder löschen.
E-Mail: news@wedoany.com









