de.wedoany.com-Bericht: An diesem Donnerstag verabschiedete das Plenum des spanischen Parlaments ein Gesetz, das die Verwaltung und das Eigentum der Autobahn AP-9 an die Autonome Gemeinschaft Galicien (Galicia) überträgt. Die Volkspartei (PP) und die Partei Vox stimmten dagegen. Das Gesetz wird nun dem Senat zur weiteren Beratung vorgelegt, woraufhin eine gemischte Kommission aus der Regionalregierung Galiciens (Xunta de Galicia) und der Zentralregierung die Übergabeverhandlungen führen wird.

Die Sozialistische Arbeiterpartei (PSOE), der Galicische Nationalistische Block (BNG) und Sumar hatten vor einigen Wochen eine Vereinbarung getroffen, um die Übergabe sowohl der Verwaltung als auch des Eigentums der Autobahn AP-9 an die Regionalregierung Galiciens voranzutreiben. Aus dieser Vereinbarung ging ein Vorschlag für ein Organgesetz hervor, von dem die Volkspartei meint, dass er den ursprünglich im galicischen Parlament (Parlamento de Galicia) ausgehandelten Text nicht respektiere. Die Sozialistische Arbeiterpartei hatte einen Änderungsantrag eingebracht, der eine Eigentumsübertragung vermeiden sollte, doch der neu vereinbarte Text zielt darauf ab, „das Eigentum an der AP-9 sowie die Zuständigkeiten für die rechtliche Regelung des Konzessionswesens und die Funktionen und Dienstleistungen der Autobahn AP-9 an die Autonome Gemeinschaft Galicien zu übertragen".
Nach Angaben der Nachrichtenagentur Europa Press werden die Allgemeine Staatsverwaltung (Administración General del Estado) und die Autonome Gemeinschaft der Gemischten Übergabekommission (Comisión Mixta de Transferencia) einen Vorschlag für eine Vereinbarung vorlegen, um die Bedingungen und Grenzen der Zuständigkeitsübertragung festzulegen. Der Vorschlag muss die Bedingungen für die Übertragung mehrerer Funktionen klar definieren, darunter die Inbetriebnahme neuer Streckenabschnitte, der Umbau oder die Umtrassierung bestehender Abschnitte sowie die Genehmigung von Anschlussstellen und Nebenstraßen der Autobahn. Der Vorschlag wird auch die Überwachung und Kontrolle des ordnungsgemäßen Betriebs der Autobahn sowie die Befugnis zur Ahndung von Verstößen des Konzessionärs umfassen. Darüber hinaus wird der Vorschlag Klauseln zur Änderung des wirtschaftlichen und finanziellen Systems der Konzession sowie die Bedingungen für die Ausarbeitung und Genehmigung bestehender Vereinbarungen oder Zusatzklauseln betreffen.
Die Allgemeine Staatsverwaltung wird weiterhin für ihre Verpflichtungen gegenüber dem Konzessionsunternehmen aus den wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen haften, die sich aus den während ihrer Zuständigkeit verabschiedeten Änderungen der geltenden Konzession ergeben. Die Folgen von Entscheidungen der Staatsverwaltung vor der Übergabe trägt diese Behörde selbst. Für die Regionalregierung Galiciens gilt, dass die von ihr angestrebten Änderungen des wirtschaftlichen und finanziellen Systems der Konzession die bestehenden wirtschaftlichen Zusagen nicht beeinträchtigen dürfen.
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