Innere Mongolei (China) erlässt „Doppelte Zehn-Punkte-Bestimmungen" zur Sicherheit in Kohle- und Nichtkohlebergwerken
2026-07-16 09:32
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de.wedoany.com-Bericht: Die Bergaufsichtsbehörde des Autonomen Gebiets Innere Mongolei hat gemeinsam mit dem Ministerium für natürliche Ressourcen, der Energiebehörde und der Nationalen Bergbauinspektion der Inneren Mongolei die „Zehn-Punkte-Bestimmungen zur Sicherheit im Kohlebergbau" und die „Zehn-Punkte-Bestimmungen zur Sicherheit in Nichtkohlebergwerken" offiziell erlassen. Mit listenartigen und verbindlichen Maßnahmen wird das Sicherheitsnetz für den Bergbau gestärkt.

Die nun veröffentlichten „Doppelten Zehn-Punkte-Bestimmungen" konzentrieren sich auf Hochrisikobereiche im gesamten Produktions- und Bauprozess von Kohle- und Nichtkohlebergwerken, darunter regelwidrige Bauarbeiten, verdeckte Tätigkeiten, Personalmanagement, Gefahrenbekämpfung, Notfallmaßnahmen, Überwachung externer Auftragnehmer sowie Stilllegungs- und Kontrollmaßnahmen. Alle Punkte legen einen 100%igen verbindlichen Umsetzungsstandard fest, um Sicherheitsgrenzen klar zu definieren und die Verantwortungskette zu stärken, sodass eine lückenlose Überwachung gewährleistet ist.

Für die Sicherheit im Kohlebergbau schreiben die Bestimmungen vor, dass Baubergwerke strikt nach der ordnungsgemäßen Reihenfolge arbeiten müssen, wobei Sicherheitseinrichtungen gleichzeitig mit den Hauptanlagen errichtet werden. Bestehende regelwidrige Bauarbeiten sind sofort einzustellen und zu kontrollieren. Produzierende Bergwerke dürfen Kohle nur in den festgelegten legalen Bereichen abbauen; die Einrichtung verdeckter Arbeitsbereiche ist untersagt. Alle Personen, die in den Schacht einfahren, müssen sich registrieren, einer Kontrolle unterziehen und einen Ortungschip mitführen, sodass das Übertagesystem jederzeit ihren Aufenthaltsort kennt. 19 klar definierte Hochrisikotätigkeiten erfordern eine vorherige Genehmigung und Meldung an die Aufsichtsbehörden. Schwerwiegende Gefahren wie Grubengas und Wassereinbrüche müssen zunächst behoben und einer Sicherheitsbewertung unterzogen werden; die Produktion darf erst nach Meldung und Bestätigung der Sicherheit fortgesetzt werden. Alle Bergwerke müssen auch während Stilllegungszeiten das integrierte Informationssystem zur Risikobewertung der Inneren Mongolei ordnungsgemäß betreiben und echte Daten hochladen. Externe Bautrupps und Dienstleistungsunternehmen müssen vorab gemeldet werden; ohne Registrierung ist der Zutritt nicht gestattet. Bei orangefarbenen oder höheren Unwetterwarnungen (Starkregen, Sturzfluten) oder schwerwiegenden Gefahren unter Tage muss das gesamte Personal unverzüglich an die Oberfläche gebracht werden. Für oberirdische Gebäude wie Kantinen, Badehäuser und Unterkünfte der Bergleute sowie für Schadensbekämpfungsprojekte müssen verantwortliche Personen benannt werden. Langfristig stillgelegte Bergwerke müssen stromlos geschaltet, Sprengstoffe eingezogen, Schachtöffnungen versiegelt und mit elektronischer Überwachung versehen werden; regelmäßige Patrouillen sollen Unfälle verhindern.

Die gleichzeitig erlassenen Bestimmungen für Nichtkohlebergwerke sehen eine differenzierte Kontrolle je nach den Besonderheiten von Untertagebergwerken, Tagebauen und Tailings-Dämmen vor. Alle Nichtkohlebergwerke müssen über eine Betriebsgenehmigung verfügen; Erkundungs- und Bauprojekte müssen strikt die „Drei Gleichzeitigkeiten"-Anforderungen der Sicherheit einhalten. Untertagebergwerke müssen die drei Systeme – Überwachung, Personenortung und Kommunikation – dauerhaft effektiv betreiben und einen strengen Mechanismus zur Personenkontrolle und Ortung beim Einfahren in den Schacht einführen. Ziel ist es, bis Ende 2027 in allen produzierenden und im Bau befindlichen Nichtkohlebergwerken das integrierte Informationssystem zur Risikobewertung vollständig aufzubauen und zu nutzen. Von staatlicher Seite verbotene Ausrüstungen, Materialien und Verfahren werden vollständig eliminiert; Kernausrüstungen unter Tage müssen zertifiziert sein und Standards erfüllen. In Tagebauen und Tailings-Dämmen wird der regelmäßige Einsatz von Drohnen zur Überwachung eingeführt, um Sicherheitsparameter wie Böschungen und Dammneigungen präzise zu kontrollieren, und die Meldung externer Auftragnehmer wird standardisiert. Alle Tailings-Dämme müssen vor der Regenzeit eine Hochwasserberechnung durchführen, um die Funktionsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Hochwasserableitungssysteme sicherzustellen.

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