de.wedoany.com-Bericht: Die spanische Regierung hat im Staatsanzeiger (Boletín Oficial del Estado) einen Ministerialerlass veröffentlicht, der die nationale Frequenzverteilungstabelle (CNAF) aktualisiert. Die Anpassung der Frequenzverteilung und die Erweiterung der verfügbaren Frequenzressourcen erfolgen auf der Grundlage internationaler Abkommen, um Anwendungsszenarien wie das neue europäische Eisenbahnsystem zu unterstützen und gleichzeitig den Ausbau des 5G-Netzes zu beschleunigen.

Im Zuge dieser Anpassung wurde das Frequenzband 1.900–1.920 MHz für kritische Anwendungen im Eisenbahn- und öffentlichen Sicherheitsbereich neu zugewiesen. Dabei wird der Bereich 1.900–1.910 MHz für die Einführung des zukünftigen Eisenbahn-Mobilfunksystems (FRMCS) auf Basis der 5G-Technologie genutzt, um die Betriebskommunikation zwischen Zügen, Triebfahrzeugführern und der Bahnsteuerzentrale zu ermöglichen und die Modernisierung der spanischen Eisenbahn-infrastruktur voranzutreiben. Das Frequenzband 1.910–1.920 MHz wird für den Betrieb staatlicher Drohnen zugewiesen, um dedizierte Frequenzen für Aufgaben des öffentlichen Interesses in den Bereichen Sicherheit, Notfall und Katastrophenschutz sicherzustellen.
Im Frequenzband 3.800–4.200 MHz wurden die ursprünglich für den festen Satellitendienst genutzten Frequenzen auf die 5G-basierte Mobilkommunikation umgewidmet. Die konkrete Aufteilung sieht wie folgt aus: Der Bereich 3.800–3.920 MHz wird im lizenzierten und selbstversorgenden Modus für lokale Breitbandverbindungen von Systemen mit niedriger und mittlerer Leistung bereitgestellt; die Frequenzen 3.920–4.020 MHz bleiben dem Verteidigungsministerium vorbehalten; der Bereich 3.920–4.120 MHz wird für die selbstversorgende elektronische Nachrichtenbeschaffung genutzt, um die Übertragung von Veranstaltungen zu erleichtern; der Frequenzbereich 4.020–4.120 MHz wird im selbstversorgenden Modus für lokale Breitbandverbindungen von Systemen mit niedriger und mittlerer Leistung bereitgestellt. Diese Neuzuweisung ermöglicht es Industrie, Häfen, Krankenhäusern, Logistikzentren und Forschungseinrichtungen, eigene private 5G-Netze aufzubauen, ohne vollständig auf traditionelle Telekommunikationsanbieter angewiesen zu sein.
Die neue Frequenzverteilungstabelle berücksichtigt auch die Beschlüsse der Weltfunkkonferenz 2023 sowie der Europäischen Kommission und der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT). Zu den wichtigsten neuen Anpassungen gehören: die Hinzufügung von Frequenzzuteilungen für Erdbeobachtungssatelliten zur Erfassung wissenschaftlicher, meteorologischer und Umweltinformationen sowie die Autorisierung der Frequenzen 18,1–18,6 GHz, 18,8–20,2 GHz und 27,5–30 GHz für die Kommunikation zwischen Satelliten.










