Katalonien hält an Atomausstiegsplan fest

2026-08-26 14:52
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de.wedoany.com-Bericht: Am 25. August bestätigte die Regionalregierung Kataloniens, dass sie derzeit weiterhin gemäß der „Energieperspektive Katalonien 2050" (PROENCAT 2050) den Rückzugsplan für die Kernkraftwerke Ascó und Vandellòs vorantreibt und die bestehende Planung nicht aufgrund der kürzlichen Verlängerung der Laufzeit des Kernkraftwerks Almaraz durch die spanische Regierung anpasst. Nach dem aktuellen Stilllegungszeitplan soll Ascó I im Jahr 2030 vom Netz gehen, Ascó II im Jahr 2032 abgeschaltet werden und Vandellòs II um das Jahr 2035 ihren Betrieb beenden.

Die katalanische Regierung erklärte, dass die derzeitige Arbeit weiterhin auf dem festgelegten Szenario des Atomausstiegs basiere. Sollten die Betreiber von Ascó oder Vandellòs in Zukunft offiziell einen Antrag auf Laufzeitverlängerung stellen, würden die entsprechenden Angelegenheiten von der spanischen Zentralregierung und den zuständigen Energiebehörden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für Kernkraftwerke behandelt. Diese Stellungnahme bedeutet daher nicht, dass die Stilllegungstermine bereits eine unabänderliche endgültige Verwaltungsentscheidung darstellen, sondern dass Katalonien derzeit keine Änderung des Atomausstiegsplans eingeleitet hat.

Diese Stellungnahme erfolgt unmittelbar im Anschluss an die Entscheidung zur Verlängerung des Kernkraftwerks Almaraz. Am 14. August genehmigte die spanische Regierung die Laufzeitverlängerung der Blöcke Almaraz I und II, wobei die beiden Blöcke eine Verlängerung von 31 bzw. 19 Monaten erhielten; die neue Betriebsgenehmigung läuft einheitlich bis zum 8. Juni 2030. Die spanische Energiebehörde bezeichnete diese Verlängerung als begrenzte Anpassung unter den besonderen Bedingungen des Energiemarktes und stellte klar, dass diese Entscheidung derzeit nichts am Gesamtzeitrahmen ändert, wonach alle spanischen Kernkraftwerksblöcke bis 2035 vom Netz gehen sollen.

Für Katalonien ist der Atomausstieg mit einem erheblichen Umfang an Stromersatz verbunden. Im Jahr 2025 betrug die lokale Stromerzeugung 42,341 Milliarden kWh, wovon Kernenergie mit 55,8 % weiterhin die größte Erzeugungsquelle war; die Erzeugung aus erneuerbaren Energien betrug 9,001 Milliarden kWh, was 21,3 % entspricht. Bis Ende 2025 verfügte Katalonien über eine installierte Leistung erneuerbarer Energien von 5341,4 MW, davon Photovoltaik 1985,8 MW, Windkraft 1405,9 MW und Wasserkraft 1822,3 MW.

PROENCAT 2050 verknüpft den Atomausstieg direkt mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien. Die Planung basiert auf dem Basisjahr 2017 und sieht vor, bis 2030 rund 12 GW an neuer installierter Leistung erneuerbarer Energien zu schaffen, davon etwa 5 GW Windkraft und etwa 7 GW Photovoltaik; bis 2050 soll die installierte Leistung erneuerbarer Energien weiter auf etwa 61,86 GW erhöht werden. Die Planung nennt zudem Energiespeicherung, Netzverbund, Nachfragesteuerung sowie neue Erzeugungskapazitäten aus erneuerbaren Energien als wichtige Voraussetzungen für den termingerechten Atomausstieg.

Parallel zum Atomausstieg werden auch die Raumplanungen für Windkraft und Photovoltaik in Katalonien vorangetrieben. Derzeit wird der regionale Plan für Windkraft- und Photovoltaikanlagen (PLATER) erarbeitet, der die künftig für große neue Anlagen für erneuerbare Energien, Übertragungsleitungen und Speicheranlagen verfügbaren Gebiete festlegt. Die erste öffentliche Konsultation hat bereits 12.143 Stellungnahmen und Einwände erhalten. Die katalanische Regierung dementierte eine Aussetzung dieses Plans und beabsichtigt, nach Abschluss der Auswertung und Überarbeitung der ersten Runde von Stellungnahmen erneut eine öffentliche Anhörung durchzuführen.

Nach dem derzeitigen Zeitplan sind es bis zur geplanten Stilllegung von Ascó I nur noch etwa vier Jahre, während die Kernenergie derzeit weiterhin mehr als die Hälfte der lokalen Stromerzeugung Kataloniens übernimmt. Ob in den kommenden Jahren die Windkraft-, Photovoltaik-, Speicher- und Netzprojekte vor Ort gemäß dem PROENCAT-Plan neue Stromversorgungskapazitäten schaffen können, wird unmittelbar über die tatsächliche Umsetzung des Stilllegungszeitplans der drei Kernkraftwerksblöcke in den Jahren 2030–2035 entscheiden.

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