Ungarn startet Ausschreibung für 702 MVA Windkraft-Netzanschlusskapazität

2026-09-07 09:35
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de.wedoany.com-Bericht: Die ungarische Energie- und Versorgungsregulierungsbehörde (MEKH) hat offiziell die Ausschreibung für Netzanschlusskapazitäten von Windkraftprojekten veröffentlicht. An 9 Netzknotenpunkten in 6 Regionen werden insgesamt 702 Megavoltampere (MVA) zuteilbare Einspeisekapazitäten freigegeben. Die Angebotsfrist beginnt am 4. September und endet am 30. Oktober. Die MEKH plant, die Ergebnisse spätestens am 13. Dezember bekannt zu geben. Dieser Ausschreibung gingen eine landesweite Marktbefragung zum Netzanschlussbedarf von Windkraftprojekten, Netzanalysen sowie Branchenkonsultationen voraus. Die endgültigen Ausschreibungsunterlagen wurden auf Grundlage relevanter Rechtsvorschriften in geänderter Fassung und der Ermächtigung der Energiebehörde festgelegt.

Die Kapazitäten dieser Runde verteilen sich auf mehrere Netzknotenpunkte in den Regionen Ács, Dunaújváros, Iváncsa, Kisbér, Komárom, Ócsa, Székesfehérvár und Szombathely. Davon entfallen auf den Knotenpunkt Ócsa etwa 255 MVA und auf den Knotenpunkt Szombathely OVIT etwa 200 MVA, was die beiden größten Anschlussmöglichkeiten dieser Runde darstellt. Alle bezuschlagten Projekte können frühestens am 30. September 2030 an das Netz angeschlossen werden. Der in den Netzanschlusskonzepten und -vereinbarungen festgelegte tatsächliche Anschlusstermin der einzelnen Projekte darf nicht später als der 30. September 2032 liegen.

Die endgültigen Ausschreibungsunterlagen haben auch die Projektzugangsvoraussetzungen angepasst. Die vom Bieter beantragte Netzanschlusskapazität darf nicht unter 14 MVA liegen, was einer installierten Leistung des entsprechenden Windkraftprojekts von mindestens 14 MW entspricht. Darüber hinaus muss der Antragsteller zusichern, einer oder mehreren von der ungarischen Regierung benannten Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften eine Kaufoption auf 25 % der Anteile an der Projektgesellschaft einzuräumen; diese Projektgesellschaft muss über das entsprechende Netzanschlussrecht verfügen. Diese Bedingungen wurden gegenüber dem zuvor veröffentlichten Ausschreibungsentwurf angepasst.

Ungarn hat für diese Netzanschlusskapazitätsvergabe zugleich spezielle Gebührenregelungen eingeführt. Gemäß den einschlägigen MEKH-Vorschriften wurde die Gebühr für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen auf 0 Forint angepasst; für beantragte Kapazitäten unter 1 MVA, von 1 bis 14 MVA sowie ab 14 MVA betragen die entsprechenden Teilnahmegebühren 1 Million, 2 Millionen bzw. 3 Millionen Forint. Da die Mindestantragskapazität für Windkraftprojekte in dieser Runde bereits auf 14 MVA festgelegt wurde, beträgt die Teilnahmegebühr für Projekte, die den Größenanforderungen dieser Ausschreibung entsprechen, 3 Millionen Forint.

Die bezuschlagten Projekte müssen ihre jeweiligen Netzanschlusskonzepte gemäß den endgültigen Ausschreibungsunterlagen umsetzen. Einige Anschlussknotenpunkte und generatorseitige Übertragungsleitungen können mit anderen bezuschlagten Projekten geteilt werden. Die Projektstandorte, Anschlussarbeiten und Folgebaumaßnahmen müssen nach Erhalt des Kapazitätszuteilungsergebnisses weiter vorangetrieben werden. In dieser Ausschreibungsrunde werden Netzeinspeiserechte und -kapazitäten vergeben, was nicht gleichbedeutend damit ist, dass die 702-MW-Windkraftprojekte bereits bezuschlagt wurden oder sich in der Bauphase befinden.

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