Vereinigtes Königreich aktualisiert Leitfaden zu Abfallentsorgungsgebühren für große Verpackungshersteller
de.wedoany.com-Bericht: Am 28. Oktober aktualisierten PackUK, die Verwaltungsstelle des britischen Systems der erweiterten Herstellerverantwortung für Verpackungen, und das Ministerium für Umwelt, Ernährung und ländliche Angelegenheiten den „Leitfaden zu Abfallentsorgungsgebühren für große Verpackungshersteller" und ergänzten darin die Berechnungsmethode für Verpackungsabfallgebühren, den Unterschied zwischen vorläufigen und endgültigen Gebührensätzen sowie die Zahlungspflichten der Unternehmen. Der Leitfaden gilt für große Hersteller, die im Rahmen des britischen Systems der erweiterten Herstellerverantwortung für Verpackungen Abfallentsorgungsgebühren tragen.

Der Leitfaden legt fest, dass große Hersteller, die Haushaltsverpackungen, üblicherweise in öffentlichen Mülltonnen entsorgte Verpackungen sowie häusliche Glasgetränkebehälter melden, jährliche Verpackungsabfallentsorgungsgebühren entrichten müssen; kleine Hersteller tragen diese Kosten nicht. Die Gebühren werden auf Grundlage des von den Unternehmen gemeldeten Verpackungsgewichts, der Materialkategorie und der Abfallmanagementkosten der lokalen Gebietskörperschaften berechnet.
Ab den Verpackungsdaten des Jahres 2026 wird für die verschiedenen Verpackungsmaterialien eine differenzierte Gebührenerhebung nach dem Ergebnis der Recyclingfähigkeitsbewertung eingeführt. Verpackungen der grünen Stufe unterliegen einem niedrigeren Gebührensatz, Verpackungen der gelben Stufe dem Basissatz und Verpackungen der roten Stufe einem höheren Gebührensatz. PackUK veröffentlicht vor Beginn jedes Bewertungsjahres die vorläufigen Gebührensätze und legt die endgültigen Sätze auf Grundlage der von den Unternehmen eingereichten Verpackungsdaten und Informationen zur Regulierungskonformität fest.
Die vorläufigen Gebührensätze für das Bewertungsjahr 2026—2027 zeigen für Kunststoffverpackungen der grünen, gelben und roten Stufe 415, 455 bzw. 545 GBP pro Tonne; für Papier- und Kartonverpackungen 190, 210 bzw. 250 GBP; für Aluminiumverpackungen 245, 270 bzw. 325 GBP. Diese Werte sind vorläufige Gebührensätze; maßgeblich für die endgültigen Gebühren ist das von PackUK bestätigte Ergebnis.
PackUK wird jedem Unternehmen am Ende jedes Kalenderjahres über das Verpackungsdaten-Meldesystem eine Gebührenhaftungsmitteilung zusenden, in der die Abfallentsorgungsgebühren, die Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit, die Systemverwaltungskosten und sonstige anwendbare Posten aufgeführt sind. Die Mitteilung enthält zugleich die Höhe der einzelnen Zahlungsraten, die Fristen, den Verzugszinssatz und das eigens eingerichtete Zahlungskonto.
Große Hersteller müssen die Zahlungen innerhalb der in der Mitteilung festgelegten Fristen leisten. Überschreitet ein Unternehmen die Frist für die Zahlung des jeweiligen Betrags um mehr als 50 Tage, kann PackUK auf die ausstehenden Beträge Zinsen erheben und Durchsetzungsmaßnahmen einschließlich Geldbußen in variabler Höhe ergreifen. Bei Unternehmen, die sich als Gruppe einheitlich registrieren, zahlt die Holdinggesellschaft die Gebühren; in der Mitteilung werden die von den einzelnen Tochtergesellschaften geschuldeten Beträge gesondert ausgewiesen.
PackUK kann die Gebühren eines Unternehmens aufgrund aktualisierter Verpackungsmeldedaten, ursprünglicher Berechnungsfehler oder veränderter tatsächlicher Abfallentsorgungskosten neu berechnen und eine überarbeitete Haftungsmitteilung ausstellen. Unternehmen, deren Gebühren sich verringern, können nach den Vorschriften eine Rückerstattung beantragen; die bereits erhaltene geltende Zahlungsmitteilung ist weiterhin fristgerecht zu erfüllen.
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