de.wedoany.com-Bericht: Die High Speed Two (HS2) Ltd hat den erwarteten Starttermin für die Beschaffung ihres 1,03 Milliarden Pfund schweren Interim Maintenance Contracts (IMC) um mehr als vier Monate verschoben. Laut einer aktualisierten Projektzeitplan-Mitteilung wurde das voraussichtliche Vertragsbeginn-Datum vom 31. Juli 2027 auf den 15. Dezember 2027 angepasst, während das voraussichtliche Vertragsende unverändert der 31. Dezember 2037 bleibt.
HS2 gab an, dass der Interim-Wartungsvertrag die Instandhaltung und Verwaltung sowie den Infrastrukturschutz der bereits fertiggestellten Anlagen aus den Hauptbauverträgen (Main Works Civils Contracts, MWCC) des Projekts sicherstellen soll, bevor der Auftragnehmer für das Hochgeschwindigkeitsbahnsystem (High-Speed Rail Systems, HSRS) vollständig mobilisiert ist. Die Beschaffungsmitteilung zeigt, dass dieser Bedarf aus einer potenziellen Änderung der Lieferstrategie von HS2 Ltd resultiert, die durch die HS2-Neujustierung (HS2 Reset) verursacht wurde.
Der Kernumfang der Dienstleistungen gliedert sich in zwei Bereiche: anlagenspezifische Instandhaltung und Verwaltung sowie Infrastrukturschutz. Dazu gehören Landmanagement, Wartung der Umwelt- und Landschaftsinfrastruktur, Wartung und Verwaltung temporärer Einrichtungen sowie Wartung der Tiefbauinfrastruktur. Die Infrastrukturschutzdienstleistungen umfassen voraussichtlich Sicherheitsdienste, Aufgaben des Generalunternehmers, Fachdienstleistungen (mit zusätzlicher Anweisung) sowie Aufgaben des federführenden Auftragnehmers. Optionale nicht zum Kernumfang gehörende Dienstleistungen können auch die Landschaftsgestaltung und die Anlage von Pflanzflächen sowie Tiefbauarbeiten umfassen.
Die aktualisierte Mitteilung ändert nichts am voraussichtlichen Veröffentlichungsdatum der Ausschreibungsbekanntmachung durch HS2, das weiterhin der 13. November 2026 ist. Der geschätzte Beschaffungswert bleibt unverändert bei 1,03 Milliarden Pfund (1,034 Milliarden Pfund ohne Mehrwertsteuer). Die überarbeitete Mitteilung zeigt keine weiteren Änderungen hinsichtlich Umfang, geschätztem Wert, Beschaffungsweg oder voraussichtlichem Veröffentlichungsdatum der Ausschreibung.
Dieser Artikel wurde von Wedoany übersetzt und bearbeitet. Bei jeglicher Zitierung oder Nutzung durch künstliche Intelligenz (KI) ist die Quellenangabe „Wedoany“ zwingend vorgeschrieben. Sollten Urheberrechtsverletzungen oder andere Probleme vorliegen, bitten wir Sie, uns unverzüglich zu benachrichtigen. Wir werden den entsprechenden Inhalt umgehend anpassen oder löschen.
E-Mail: news@wedoany.com









