de.wedoany.com-Bericht: Der stellvertretende chilenische Bergbauminister Álvaro González stellte auf der Exponor 2026 einen Gesetzesentwurf vor, der darauf abzielt, das Verfahren für kleine und mittlere Bergbauunternehmen bei der Beantragung von Ermäßigungen und Zahlungen von Bergbau-Patentgebühren zu vereinfachen. Dies soll den kleinen und mittleren Bergbauunternehmen im ganzen Land mehr Planungssicherheit und Erleichterung bieten, um Investitionen zu fördern.

Der stellvertretende Minister González erklärte auf der Messe, dass diese Initiative als erster Gesetzesentwurf der Regierung von Präsident Kast im Bergbausektor im Kern des Regierungsprogramms stehe, das darauf abziele, den Staat zu einem fördernden Staat zu machen, was für die Rückkehr zu Wachstum und sozialem Fortschritt von entscheidender Bedeutung sei. Er betonte, dass die Freisetzung des Potenzials des kleinen und mittleren Bergbaus klare Regeln erfordere und sichergestellt werden müsse, dass die Kosten die Nachhaltigkeit dieser Tätigkeit nicht beeinträchtigen.
Das Treffen fand in Antofagasta statt und brachte Vertreter von Branchenverbänden aus Taltal, Calama und Tocopilla zusammen, die sich über diese Gesetzesinitiative informierten. Die Initiative hatte in der ersten Juniwoche im Bergbau- und Energieausschuss des Abgeordnetenhauses ihr verfassungsrechtliches Verfahren aufgenommen.
Diese von kleinen und mittleren Bergbauunternehmen mit Spannung erwartete Maßnahme schlägt eine Änderung des im Bergbaugesetz festgelegten Systems der Bergbau-Patentgebühren vor. Ziel ist es, das System zu vereinfachen, indem die schrittweise Erhöhung der Patentgebühren sowie die Anforderungen an die Fläche von 500 Hektar, die Verwandtschaftsverhältnisse und die Gesellschaftsform, die für den kleinen Bergbau gelten, abgeschafft werden.
Darüber hinaus betonte der stellvertretende Minister González, dass der Vorschlag darauf abziele, einen regulatorischen Rahmen zu schaffen, der das Leben der Bergleute erleichtere, Anreize für Investitionen in die Exploration schaffe und den Bergleuten, die am Verfahren zur Beantragung von Patentgebührenermäßigungen teilnehmen, mehr Planungssicherheit biete. Gleichzeitig werde der Begünstigtenkreis erweitert, sodass nicht nur Konzessionsinhaber, sondern auch Pächter und Betreiber legaler Abbaustätten einen Antrag stellen könnten.
Der Beamte wies ferner darauf hin, dass die Initiative einen neuen Grund für die Ermäßigung von Patentgebühren aufgrund von Bergbauexplorationstätigkeiten vorsehe, sodass die Produzenten nicht jedes Jahr eine Ermäßigung beantragen müssten. Zudem solle der proportional zu zahlende Betrag der Bergbaukonzessions-Patentgebühr beibehalten werden, der bis zum ersten Jahr nach der Gründung einem Zehntel der monatlichen Steuereinheit entspreche.
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