Indisches Telekommunikationsministerium befreit Frequenzbänder 5,9 GHz und 77–81 GHz von der Lizenzpflicht
2026-06-15 15:43
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de.wedoany.com-Bericht: Das indische Telekommunikationsministerium hat die Lizenzpflicht für die Frequenzbänder 5,9 GHz und das Hochfrequenzband 77–81 GHz aufgehoben. Dieser Schritt soll voraussichtlich die Sicherheit von Fahrzeuginsassen erhöhen und die Entwicklung autonomer Fahrzeuge vorantreiben.

Gemäß einer Mitteilung vom 11. Juni werden On-Board-Units (OBUs), die als Teil intelligenter Verkehrssysteme in Fahrzeugen installiert sind und im Frequenzbereich 5875–5905 MHz betrieben werden, für die C-V2X-Kommunikation (Cellular Vehicle-to-Everything) zugelassen, ohne dass eine Funkfrequenzzuteilung erforderlich ist. Die Lizenzierung erfolgt auf nicht störender, nicht schützender und nicht exklusiver Basis. Personen, die solche OBUs besitzen, sowie Händler, die entsprechende Geräte verkaufen oder vermieten, benötigen keine Lizenz.

Das Frequenzband 77–81 GHz ist für die Errichtung und den Betrieb von Kurzstrecken-Automobil-Radarsystemen (Short-Range Automotive Radar Systems) in Fahrzeugen von der Lizenzpflicht befreit. Diese Radarsysteme werden in fortschrittlichen Fahrerassistenzsystemen (ADAS) eingesetzt und unterstützen Funktionen wie Notbremsung, Spurverlassenswarnung und adaptive Geschwindigkeitsregelung. Die Mitteilung stellt klar, dass Kurzstrecken-Automobil-Radarsysteme in diesem Frequenzband ebenfalls auf nicht störender, nicht schützender und nicht exklusiver Basis betrieben werden, ohne dass eine Funkfrequenzzuteilung erforderlich ist. Besitzer, Verkäufer oder Vermieter solcher Geräte benötigen keine Lizenz.

Anupam Shrivastava, ehemaliger Vorsitzender und Geschäftsführer von BSNL und Leiter des Rechenzentrumsunternehmens Submer India, erklärte, dass die Befreiung des 5,9-GHz-Bandes von der Lizenzpflicht für intelligente Fahrzeuge ein großer Erfolg für die Verkehrssicherheit und Innovation sei. Seiner Ansicht nach ermöglicht die Freigabe dieses Bandes für die C-V2X-Kommunikation eine Echtzeitkommunikation zwischen Fahrzeugen, Ampeln und Rettungsdiensten, was die Verkehrssicherheit erhöht und Staus reduziert. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass die Entscheidung bürokratische Hürden für Automobilhersteller, Händler und Fahrer beseitigt und sicherstellt, dass neue Geräte keine schädlichen Störungen für bestehende lizenzierte Telekommunikationsnetze verursachen.

Bharat Bhatia, Vorsitzender der indischen ITU-APT-Stiftung (IAFI), bezeichnete die Entscheidung der Regierung, die Lizenzpflicht für das 5,9-GHz-Band für die C-V2X-Kommunikation und das 77–81-GHz-Band für innovative drahtlose Anwendungen aufzuheben, als Meilenstein. Er erklärte, dass diese politischen Maßnahmen die Einführung intelligenter Verkehrssysteme beschleunigen, die Verkehrssicherheit verbessern, vernetzte und autonome Mobilität unterstützen und Innovationen bei der nächsten Generation drahtloser Technologien fördern würden.

Satya N Gupta, ehemaliger Chefberater der indischen Telekommunikationsregulierungsbehörde (Trai), wies darauf hin, dass die Freigabe von 30 MHz Spektrum im unteren 6-GHz-Bereich für die C-V2X-Kommunikation über OBUs bei einer Sendeleistung von 2 Watt intelligente Verkehrssysteme vorantreiben werde. Dies führe zu besserer Sicherheit, Effizienz und Fahrgastzufriedenheit und trage zur Reduzierung von Emissionen und Verkehrsunfällen bei.

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