de.wedoany.com-Bericht: Die Karnataka Electricity Regulatory Commission (KERC) hat den Entwurf der „Karnataka Electricity Regulatory Commission (Intra-State Transmission and Intra-State Distribution System Interconnection and General Network Access) Regulations, 2026“ veröffentlicht. Dieser schafft einen Rahmen für die Zusammenschaltung und den allgemeinen Netzanschluss (GNA) für das innerstaatliche Übertragungs- und Verteilnetz und enthält spezielle Bestimmungen für Projekte für erneuerbare Energien, Hybridkraftwerke und Energiespeichersysteme.
Der Entwurf zielt darauf ab, Erzeugern, Verbrauchern und Lizenznehmern, die die innerstaatliche Übertragungs- und Verteil-infrastruktur nutzen, einen nichtdiskriminierenden Zugangsmechanismus zu bieten. Gemäß dem Entwurf werden Kraftwerke für erneuerbare Energien (REGS), erneuerbare Hybridkraftwerke (RHGS), Entwickler von Stromparks für erneuerbare Energien und unabhängige Energiespeichersysteme in den innerstaatlichen Zusammenschaltungsrahmen aufgenommen. Interessengruppen können innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung des Entwurfs Stellungnahmen und Vorschläge einreichen.
In Bezug auf die Zusammenschaltungsnormen legt der Entwurf fest, dass Projekte für erneuerbare Energien (einschließlich Solar-, Wind- und Hybridkraftwerke) und Energiespeichersysteme mit einer Kapazität von 5 Megawatt oder mehr Anspruch auf eine Zusammenschaltung auf der innerstaatlichen Übertragungsebene haben; Projekte unter 5 Megawatt können über das Verteilnetz eine Zusammenschaltung erhalten. Der Entwurf führt die Konzepte „Solarzeitzugang“ und „Nicht-Solarzeitzugang“ ein. Windkraftprojekte und unabhängige Speicheranlagen können einen Nicht-Solarzeitzugang beantragen, während Solar- und Hybridprojekte ein Solarzeitzugang gewährt werden kann, um die Nutzungseffizienz derselben Übertragungsinfrastruktur zu verschiedenen Zeiten zu verbessern.
Der Rahmen des Entwurfs erlaubt es, dass gemeinsam angesiedelte Projekte für erneuerbare Energien und Speicher die Zusammenschaltung auf der Grundlage der höheren der beiden Kapazitäten (Erzeugungskapazität für erneuerbare Energien oder Speicherkapazität) beantragen. Hybridprojekte können die Netznutzung innerhalb der genehmigten Zusammenschaltungsgrenzen optimieren.
In Bezug auf die Kapazitätsbündelung schlägt die KERC vor, dass mehrere Erzeuger erneuerbarer Energien und Speicherprojekte ihre Kapazitäten über ein führendes Erzeugermodell oder ein führendes Speichersystemmodell bündeln können, um die Zusammenschaltungsinfrastruktur gemeinsam zu nutzen und die Netzerschließungskosten zu senken. Entwickler von Stromparks für erneuerbare Energien, die von der Zentral- oder Landesregierung ermächtigt wurden, können die Zusammenschaltung im Namen von Solar- und Windkraftprojekten beantragen, müssen jedoch die Projektgenehmigungen und Finanzierungsabschlussdokumente vorlegen.
Die vorgeschlagenen Vorschriften stimmen mit dem Modell-GNA-Rahmen des Forums der Regulierungsbehörden überein und zielen darauf ab, den Open-Access-Handel, die Integration erneuerbarer Energien und den Einsatz von Speichern im Netz von Karnataka zu vereinfachen. Es wird erwartet, dass der Entwurf nach Abschluss des Konsultationsprozesses mit den Interessengruppen am 1. Oktober 2026 in Kraft tritt.
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