Neues französisches Gesetz ändert Regeln für den Aufbau von Mobilfunkantennen
2026-06-21 10:23
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de.wedoany.com-Bericht: Das neu erlassene französische „Gesetz zur Vereinfachung des Wirtschaftslebens“ ändert mehrere Regeln für den Aufbau von Mobilfunkantennen, erhöht die Transparenzpflichten der Betreiber und führt Maßnahmen ein, um als übermäßig erachtete Standortwahlen einzuschränken. Das vom Verfassungsrat teilweise gebilligte und Ende Mai 2026 veröffentlichte Gesetz zielt darauf ab, den Infrastrukturaufbau zu beschleunigen und gleichzeitig die lokalen Mandatsträger besser zu informieren, um den in den letzten Jahren zunehmenden Spannungen rund um die Installation von Mobilfunkmasten entgegenzuwirken.

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Das Gesetz stärkt den Grundsatz der gemeinsamen Infrastrukturnutzung zwischen den Betreibern. Die französische Regulierungsbehörde für elektronische Kommunikation und Post (Arcep) muss die Einhaltung der Verpflichtungen zur gemeinsamen Nutzung von Standorten und Masten klarer überwachen, um Doppelstrukturen zu begrenzen. Wenn Betreiber in den Informationsdossiers für Bürgermeister (DIM) keine gemeinsame Nutzung bestehender Standorte oder Masten wählen, müssen sie dies begründen. Ein Erlass wird die technischen oder betrieblichen Gründe präzisieren, die eine Ablehnung der gemeinsamen Nutzung rechtfertigen können. Zudem muss bei der Einreichung eines Bauantrags nachgewiesen werden, dass das DIM dem Bürgermeister fristgerecht vorgelegt wurde.

Das Gesetz regelt auch die Tower Companies (Towercos). Diese spezialisierten Unternehmen erwerben oder betreiben Grundstücke und Masten für die Installation von Antennen, sind aber selbst keine Telekommunikationsbetreiber. Die neuen Vorschriften verlangen, dass Unternehmen, die Grundstücke erwerben, Standorte anmieten oder Rechte an künftigen Mobilfunkstandorten erlangen, den Bürgermeister oder den Vorsitzenden des Gemeindeverbands informieren müssen. Bei bestehender Infrastruktur muss die Information vor Vertragsunterzeichnung erfolgen; bei der Installation neuer Antennen spätestens mit Einreichung des Bauantrags oder Baubeginn. Die Towerco muss eine Bestätigung eines Mobilfunkbetreibers vorlegen, dass dieser die Nutzung der Infrastruktur plant, um rein spekulative Projekte zu vermeiden.

Der französische Städte- und Gemeindeverband (AMF) ist der Ansicht, dass dieser Mechanismus der vorherigen Zustimmung eines Betreibers die Verhandlungsmacht der Betreiber und Towercos stärken und die Interessen der lokalen Gebietskörperschaften beeinträchtigen könnte. Avicca (Verband der französischen Gebietskörperschaften für Telekommunikation und audiovisuelle Medien) bedauert das Fehlen einer nationalen Mietpreis-Beobachtungsstelle. Ihr Generaldelegierter Ariel Turpin erklärte, die Gemeinden seien aufgrund fehlender öffentlicher Indikatoren in Verhandlungen mit Betreibern und Towercos weiterhin in einer schwachen Position.

Das Gesetz schafft eine Ausnahme für die Installation von Antennen in Küstengebieten. Bisher schränkte das „Küstengesetz“ Bauten außerhalb urbanisierter Gebiete stark ein. Die neuen Regelungen erlauben die Installation von Mobilfunkantennen unter bestimmten Bedingungen: Das Projekt muss technisch unverzichtbar sein, mindestens 100 Meter von der Küste entfernt sein, keine erheblichen Umweltauswirkungen haben und die gemeinsame Nutzung des Mastes ist zwingend erforderlich. Zudem ist die Zustimmung des Präfekten, der betroffenen Gemeinde und der Umweltbehörde erforderlich.

Das Gesetz ändert auch die Vorschriften für den Stromanschluss von Mobilfunkinfrastruktur. Nachdem ein Betreiber den Netzanschluss beantragt hat, muss der Netzbetreiber innerhalb eines Monats nach Eingang des vollständigen Antrags einen Vertrag vorlegen; nach Genehmigung muss der Anschluss grundsätzlich innerhalb von maximal fünf Monaten erfolgen. Bei Verzögerungen können Geldstrafen verhängt werden, es sei denn, es sind umfangreiche Tiefbau- oder Netzverstärkungsarbeiten erforderlich.

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