de.wedoany.com-Bericht: Das Joint Venture Golden Pass LNG hat bei der US-amerikanischen Federal Energy Regulatory Commission (FERC) einen Antrag auf Genehmigung zur Aufnahme der Inbetriebnahme des Systems der zweiten Verflüssigungszuglinie eingereicht. Das Projektunternehmen, das gemeinsam von QatarEnergy und ExxonMobil gehalten wird, erklärte in seinem Antrag vom Montag, dass die Bauarbeiten kontinuierlich voranschreiten und die zweite Zuglinie dasselbe Design und dieselben Verfahren verwenden wird, die von der FERC bei der Inbetriebnahme der ersten Zuglinie genehmigt wurden. Vor der Einleitung gefährlicher Flüssigkeiten in dieses System wird das Joint Venture einen separaten schriftlichen Genehmigungsantrag einreichen.

Der NTP-Antrag für diese Inbetriebnahme umfasst das Fackelsystem, das Kühlsystem, die Eingangsanlagen, die Kondensatstabilisierung, die Verflüssigung, das Reingassystem und andere Systeme. Im Mai dieses Jahres erklärte Darren Woods, CEO von ExxonMobil, dass das Unternehmen damit rechne, dass die zweite Verflüssigungszuglinie bis Ende dieses Jahres mechanisch fertiggestellt sein werde. Woods zufolge sollte die dritte Zuglinie etwa im zweiten Quartal des nächsten Jahres mechanisch fertiggestellt sein. Im selben Monat empfing das von Fluxys betriebene LNG-Importterminal in Zeebrugge die erste Golden-Pass-LNG-Ladung aus der ersten Verflüssigungszuglinie. Das Golden-Pass-LNG-Exportterminal ist die zehnte derartige Anlage in den USA und verfügt über drei Verflüssigungszuglinien mit einer Gesamtkapazität von 18,1 Millionen Tonnen pro Jahr, fünf LNG-Tanks mit einem Fassungsvermögen von jeweils 155.000 Kubikmetern sowie zwei Schiffsanlegestellen, die die weltweit größten LNG-Transportschiffe aufnehmen können. Der staatliche katarische Energiekonzern QatarEnergy hält einen Anteil von 70 % an dem Projekt und wird 70 % der Kapazität abnehmen; ExxonMobil hält einen Anteil von 30 %. Die LNG- und andere Anlagen von QatarEnergy in Ras Laffan wurden zuletzt im März angegriffen.
Dieser Artikel wurde von Wedoany übersetzt und bearbeitet. Bei jeglicher Zitierung oder Nutzung durch künstliche Intelligenz (KI) ist die Quellenangabe „Wedoany“ zwingend vorgeschrieben. Sollten Urheberrechtsverletzungen oder andere Probleme vorliegen, bitten wir Sie, uns unverzüglich zu benachrichtigen. Wir werden den entsprechenden Inhalt umgehend anpassen oder löschen.
E-Mail: news@wedoany.com









