Bundestag verabschiedet Infrastruktur-Zukunftsgesetz zur Beschleunigung von Verkehrsplanungen
2026-06-28 11:22
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de.wedoany.com-Bericht: Der Deutsche Bundestag hat am 26. Juni den Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes verabschiedet, der von der Bundesregierung eingebracht und in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung angenommen wurde. Die Reform zielt darauf ab, bedeutende Verkehrsinfrastruktur als „überragendes öffentliches Interesse“ einzustufen und dadurch deren Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich zu beschleunigen. Das Gesetz bedarf noch der endgültigen Zustimmung des Bundesrates.

In der Bundestagsdebatte übte die Opposition scharfe Kritik an dem Gesetz. Die Abgeordnete Swantje Michaelsen von Bündnis 90/Die Grünen wies darauf hin, dass die Koalition unter dem Deckmantel der Beschleunigung versuche, den Naturschutz und die Beteiligungsrechte der Bürger zu schwächen. Der Abgeordnete Jorrit Bosch von der Linken bezeichnete die im Gesetz vorgesehenen Ausgleichszahlungen als „modernen Ablasshandel“ und nannte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder im Plenum den „Henker der Haselmaus“. Der CDU-Politiker Schnieder entgegnete: „Wir haben keine Standards gesenkt.“ Er erklärte, die Maßnahmen dienten lediglich dazu, Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen praktikabler und handhabbarer zu gestalten. Auf die Kritik des AfD-Abgeordneten Ulrich von Zons, dass alle Arten von Einrichtungen (einschließlich Raststätten) Vorrang erhielten, konterte Schnieder: „Fragen Sie doch die Lkw-Fahrer, die auch Bürger unseres Landes sind – unter welchen Bedingungen sie dort arbeiten!“

Die Branchenverbände der Logistik und des Verkehrs begrüßten das Gesetz überwiegend. Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik bezeichnete es in einer Erklärung als „längst überfälliges Signal für die Modernisierung der deutschen Verkehrsinfrastruktur“. Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Frank Huster, erklärte, der Bundestag habe den Kreis der Infrastrukturprojekte von überragendem öffentlichem Interesse erheblich erweitert, was „ein klares Bekenntnis zum Wirtschaftsstandort Deutschland“ sei. Der DSLV begrüßte insbesondere, dass neben Schienenstrecken und Bundesstraßen nun auch Lkw-Parkplätze, Flughäfen, Wasserstraßen und Hafenausbauprojekte einbezogen wurden. Der Verband würdigte zudem die Aufnahme von Stichtagsregelungen in das Gesetz, die verhindern sollen, dass abgeschlossene Planungs- und Genehmigungsverfahren wieder aufgerollt werden und so Projektverzögerungen entstehen. Huster betonte: „Entscheidend ist nun, dass die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen schnell und konsequent umgesetzt werden. Nur so können bestehende und künftige Engpässe im Verkehrsnetz zeitnah behoben werden.“

Auch das Deutsche Verkehrsforum (DVF) forderte, die Vereinfachungen kontinuierlich anzuwenden, um das Investitionswachstum zu beschleunigen. Florian Eck, Sprecher der DVF-Geschäftsführung, erklärte: „Bundesregierung und Bundestag haben mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz gute rechtliche Maßnahmen verabschiedet, die nun schnell in die Praxis umgesetzt werden müssen.“ Er forderte weiter: „Die Beschleunigungsansätze sollten auf alle künftigen Investitionen ausgeweitet werden und damit grundsätzlich in allen Versorgungsinfrastrukturbereichen wie Verkehr, Energie und Digitalisierung greifen.“ Er wies auch darauf hin, dass dies gleichermaßen für die Anwendung von Ausgleichszahlungen gelte, um Ausgleichsmaßnahmen für Umwelt- und Artenschutz projektübergreifend bündeln und finanzieren zu können.

Ingo Wortmann, Präsident des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), lobte insbesondere die „zusätzlichen Fortschritte bei der Beschleunigung des Planungsrechts für grenzüberschreitende Schienenverbindungen sowie für Schienen- und Nahverkehrsprojekte“. Aus VDV-Sicht sei ein besonders positiver Aspekt, dass künftig Bauarbeiten in den Bereichen Elektrifizierung, Digitalisierung und Bahnsteige sowie Signal- und Sicherheitstechnik, Überleitstellen, Überholgleise und Abstellgleise unter bestimmten Voraussetzungen in größerem Umfang ohne spezielle Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden könnten.

Der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt (BDB) zeigte sich „außerordentlich“ erfreut über die Verabschiedung des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes. BDB-Hauptgeschäftsführer Jens Schwanen kommentierte den Bundestagsbeschluss: „Mit dem heutigen Beschluss des Bundestages kann der Trend bei der Wasserstraßeninfrastruktur, der von Sanierungsstau und Überalterung geprägt ist, umgekehrt werden.“ Nach dem Wasserstraßenausbaugesetz würden künftig alle als „vordringlicher Bedarf“ eingestuften Ausbauprojekte gesetzlich als „im überragenden öffentlichen Interesse und der öffentlichen Sicherheit dienend“ anerkannt. Der BDB wies darauf hin, dass dies nicht nur für Ausbaumaßnahmen am Mittelrhein, am unteren Main und im westdeutschen Kanalgebiet gelte, sondern auch für Maßnahmen am Niederrhein, die zweite Schleuse an der Mosel, die Verlängerung von Neckarschleusen sowie den Ersatzneubau einer Schleuse am Elbe-Seitenkanal. Durch diese neue Einstufung der Projekte werde es für Behörden und Gerichte leichter, bei der Abwägung von Schutzinteressen zugunsten der Projektumsetzung zu entscheiden.

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