de.wedoany.com-Bericht: Der Verkauf der verbleibenden Anteile von V.tal durch den brasilianischen Telekommunikationsbetreiber Oi stößt auf rechtliche Hürden. Der Berichterstatter der Ersten Kammer für Privatrecht des Gerichtshofs des Bundesstaates Rio de Janeiro (TJ-RJ) gewährte den von drei Gläubigern der gerichtlichen Umstrukturierung eingelegten Rechtsmitteln aufschiebende Wirkung und setzte damit die zuvor ergangene Entscheidung des Gerichts zur Genehmigung des erfolgreichen Angebots für den Erwerb der unabhängigen Produktionseinheit (UPI) V.tal aus. Das Unternehmen informierte den Markt am Sonntag (28.) über diese Entscheidung.

Laut der von Oi veröffentlichten Mitteilung wurden diese Einzelentscheidungen am 26. Juni vom Berichterstatter getroffen, der die von UMB Bank N.A., SC Lowy Primary Investments Ltd. sowie bestimmten Fonds von PIMCO eingelegten Rechtsmittel prüft. Die Beschwerdeführer lehnen die Entscheidung des 7. Unternehmensgerichts des Hauptstadtbezirks von Rio de Janeiro ab, die das Angebot der mit BTG Pactual verbundenen Fonds und des Unternehmens BGC Holding zum Erwerb der UPI V.tal für 4,5 Milliarden BRL genehmigt hatte. Mit der Gewährung der aufschiebenden Wirkung wird die Wirksamkeit der Genehmigung des erfolgreichen Angebots vorläufig blockiert, bis im Rechtsmittelverfahren eine neue Entscheidung getroffen wird.
Die UPI V.tal besteht aus allen von Oi und seiner hundertprozentigen Tochtergesellschaft Rio Alto Investimentos e Participações gehaltenen Anteilen an V.tal – Rede Neutra de Telecomunicações. Zuvor hatte das Gericht für gerichtliche Umstrukturierung das Angebot nach Abschluss des wettbewerblichen Verfahrens zum Verkauf der Vermögenswerte genehmigt. Die nun ausgesetzte Entscheidung betrifft ausschließlich die Genehmigung des erfolgreichen Angebots und nicht andere Verfahrensschritte.









