de.wedoany.com-Bericht: Laureano Parrilla, Vorsitzender der Sektion Biogas des Spanischen Verbands für Erneuerbare Energien (APPA), erklärte, dass die öffentliche Konsultation zum königlichen Gesetzesentwurf zur Förderung von Biomethan ein positives Signal für die Branche sei, auch wenn der Entwurf derzeit nur einen grundlegenden Rahmen definiere und noch keine Schlüsselfragen wie die Exzellenzzertifizierung kläre. Parrilla betonte, dass das Gesetz auf die EU-Verordnung vom 26. Januar 2026 zur Förderung der Biogasproduktion verweise, die die Mitgliedstaaten verpflichte, kontinuierlich daran zu arbeiten, die Nutzung bestehender Infrastruktur zu maximieren und potenzielle regulatorische Hindernisse zu beseitigen.
Der Entwurf sieht schrittweise steigende Mindestquoten für erneuerbare Gase im spanischen Erdgasmarkt vor: 0,5 % im Jahr 2028, 1,1 % im Jahr 2029, 1,8 % im Jahr 2030, 2,5 % im Jahr 2031, 3,3 % im Jahr 2032, 4,1 % im Jahr 2033, 5 % im Jahr 2034 und 6 % im Jahr 2035. Parrilla wies darauf hin, dass dieses Ziel ambitioniert sei, aber Anreize erforderlich seien, um die ersten 6 % der Quote zu erreichen. Nach dem Zeitplan berechnet, müssten bei einer installierten Leistung von 50 GW bis 2028 30 Anlagen gebaut werden, um die 6 %-Quote im Jahr 2035 zu erreichen, wären 350 Anlagen nötig. Derzeit gibt es in Spanien nur 20 bis 25 Biomethananlagen, was auf ein klares politisches und nationales Bekenntnis zur Förderung der Branche hindeute.
Parrilla ist der Ansicht, dass der Entwurf nicht vollständig den Forderungen der Branche entspreche. Die Branche fordere nicht nur Quoten und verschiedene Unterstützungsmaßnahmen, sondern auch die Verwertung von Gärresten und die Klärung der Exzellenzzertifizierung. Er befürchtet, dass das Gesetz ein neues Hindernis darstellen könnte, das die bürokratischen Verfahren zur Legalisierung von Projekten verlängert, oder mit anderen Vorschriften kollidiert. Parrilla wies insbesondere darauf hin, dass der Entwurf vorsehe, dass die Zertifizierung für neue Anlagen, die noch nicht in Betrieb sind, zufällig erfolgen werde. Derzeit stehe die spanische Biomethanbranche vor erheblichen regulatorischen Hürden, darunter strenge Anforderungen der öffentlichen Verwaltung, Schwierigkeiten beim Netzanschluss und eine Genehmigungsdauer von drei bis fünf Jahren für Projekte. Er warnte, dass Investitionen in andere Länder abwandern könnten, wenn diese Hindernisse bestehen blieben, da bei einer Projektdauer von fünf Jahren ein reales Risiko von Investitionsabflüssen bestehe.
Hinsichtlich der Schwierigkeiten bei der Projektumsetzung wies Parrilla darauf hin, dass die Biomethantechnologie an sich hohe Anforderungen stelle, darunter die Standortwahl, eine angemessene Entfernung zu Städten, das Logistikmanagement, der Einspeisepunkt ins Gasnetz sowie die Abfallentsorgung und die Verwertung von Gärresten. Der Genehmigungsprozess sei langwierig und kompliziert, die Standards änderten sich ständig, und es gebe auch gesellschaftlichen Widerstand. Einige Einwände seien unbegründet, wie etwa die Behauptung, Biomethan verursache Krebs, die von Wissenschaftlern widerlegt worden sei. Er ist der Meinung, dass Projekte mit einer guten Standortwahl und technischen Planung sowie einer Entfernung von 1,5 Kilometern zu Städten durchaus realisierbar seien, aber die lokalen Behörden müssten bereit sein, sich die Erklärungen anzuhören.
Parrilla betonte, dass Biomethananlagen der lokalen Wirtschaft vielfältige Vorteile bringen könnten: eine höhere Effizienz der Abfallbehandlung, die Produktion von organischen Bodenverbesserungsmitteln zur Verbesserung der Rentabilität der Landwirte, die Energieunabhängigkeit von Städten, die Anziehung von Industrieansiedlungen und die Schaffung von 6 bis 14 direkten Arbeitsplätzen. Er rief Spanien dazu auf, sich an guten Praktiken aus Ländern wie Frankreich, Italien und Deutschland zu orientieren und Biomethanprojekten die gleichen Anreize zu gewähren. Abschließend erklärte Parrilla, dass Spanien ohne Biomethan die Dekarbonisierung und die Energiewende nicht erreichen könne, da das Stromnetz bereits weitgehend elektrifiziert sei und die nicht elektrifizierbaren Bereiche durch Biomethan gelöst werden müssten, wobei die bestehenden Netze und Verbraucher bereits für die Nutzung dieses Gases bereit seien.
Dieses Interview wurde in der Printausgabe Nr. 252 der Zeitschrift „Erneuerbare Energien“ veröffentlicht.










