de.wedoany.com-Bericht: Das chinesische Finanzministerium, das Ministerium für natürliche Ressourcen und die Staatliche Steuerverwaltung haben gemeinsam die „Mitteilung zur weiteren Verbesserung der Politik zur Erhebung von Abgaben auf die Vergabe von Bergbaurechten" veröffentlicht. Diese nimmt wichtige Anpassungen bei der Verwaltung der Erhebung von Abgaben auf die Vergabe von Bergbaurechten vor, darunter die Festlegung des Startpreises, die Abschaffung von Verzugszuschlägen und die Stärkung des Kooperationsmechanismus bei der Erhebung. Die Regelung tritt am 1. August dieses Jahres offiziell in Kraft.
Die Kernänderungen dieser Anpassung zeigen sich in drei Bereichen. Erstens die Anpassung des Mechanismus zur Festlegung des Startpreises: Für Mineralienarten, die nicht im „Verzeichnis der Mineralienarten, für die die Abgabe auf die Vergabe von Bergbaurechten in Form einer Vergabeertragsrate erhoben wird (vorläufig)" (im Folgenden „Mineralienverzeichnis") aufgeführt sind, einschließlich der meisten Sand- und Kiesmineralien wie Kalkstein und Granit für Bausteine, wird der Startpreis nicht mehr allein anhand des Referenzpreises bestimmt, sondern nach dem höheren Wert aus dem Bewertungswert und dem berechneten Wert des Marktreferenzpreises für die Abgabe auf die Vergabe von Bergbaurechten festgelegt. Für die im Mineralienverzeichnis aufgeführten Mineralienarten gilt weiterhin die bisherige Regelung für den Startpreis.
Zweitens wird der Verzugszuschlag für die Abgabe auf die Vergabe von Bergbaurechten abgeschafft und durch eine Vertragsstrafe ersetzt. Ab dem 1. August wird, wenn der Bergbaurechtsinhaber die Abgabe auf die Vergabe von Bergbaurechten nicht fristgerecht und vollständig entrichtet, ab dem Tag des Verzugs täglich eine Vertragsstrafe in Höhe von zwei Promille des ausstehenden Betrags erhoben. Der Gesamtbetrag der Vertragsstrafe darf den ausstehenden Kapitalbetrag nicht übersteigen. Die Vertragsstrafe wird dem Konto für die Abgabe auf die Vergabe von Bergbaurechten zugeführt und nach dem Verteilungsschlüssel zwischen Zentral- und Lokalregierungen aufgeteilt. Kann eine Transaktion aufgrund eines Verstoßes des Bieters nicht abgeschlossen werden, wird die nicht zurückerstattete Transaktionssicherheit ebenfalls nach dem gleichen Verteilungsschlüssel diesem Konto zugeführt. Bereits zuvor entstandene Verzugszuschläge werden weiterhin nach den ursprünglichen Bestimmungen entrichtet, es wird keine Vertragsstrafe erhoben.
Drittens wird der Kooperationsmechanismus bei der Erhebung gestärkt. Die Finanz-, Ressourcen- und Steuerbehörden auf allen lokalen Ebenen richten eine dreiseitige Zusammenarbeit ein. Die Behörden für natürliche Ressourcen übermitteln den Finanz- und Steuerbehörden Informationen über die Gebührenquellen, und die Steuerbehörden melden die Erhebungsdetails zurück, um sicherzustellen, dass die Abgaben auf die Vergabe von Bergbaurechten rechtzeitig und vollständig in die Kasse fließen.
Für die Sand- und Kiesindustrie, deren Bausteinmineralien meist nicht im Mineralienverzeichnis aufgeführt sind, könnte die Festlegung des Startpreises nach dem höheren Wert die anfänglichen Erwerbskosten für Sand- und Kiesabbaurechte erhöhen. Die tägliche Vertragsstrafe von zwei Promille und die strenge Überwachung der Erhebung stellen höhere Anforderungen an die Finanzierungsfähigkeit und das Cashflow-Management der Unternehmen.
Die Mitteilung stellt außerdem klar, dass bei der Vergabe von Bergbaurechten für die im Mineralienverzeichnis aufgeführten Mineralienarten im Rahmen einer Vereinbarung, wenn es sich um eine staatlich finanzierte Exploration handelt und bei nicht-Öl- und Gasmineralien die Erkundungsarbeiten abgeschlossen sind, bei Öl- und Gasmineralien die Fallen-Vorerkundung abgeschlossen ist, der Transaktionspreis auf der Grundlage des Bewertungswerts des Bergbaurechts bestimmt wird. Der Bewertungswert enthält nicht die in Form einer Vergabeertragsrate erhobene Abgabe auf die Vergabe von Bergbaurechten. Für andere Vereinbarungen zur Vergabe von Bergbaurechten gilt der Transaktionspreis gemäß den derzeitigen Bestimmungen.









