de.wedoany.com-Bericht: Mit Unterstützung von Slowenien, Dänemark und anderen Mitgliedstaaten fordern Deutschland, Frankreich und die Niederlande die Europäische Kommission gemeinsam auf, die bestehenden und geplanten Vorschriften für Ultra-Fast-Fashion-Textilien zu verschärfen, um die Umwelt- und Recyclingprobleme durch billige, kurzlebige Kleidung zu bewältigen.

Das Ultra-Fast-Fashion-Modell basiert auf dem häufigen Online-Verkauf großer Mengen billiger Kleidung, die in der Regel nur kurz getragen wird und sich nur schwer wiederverwenden oder recyceln lässt.
Jochen Flasbarth, Staatssekretär im deutschen Bundesumweltministerium, erklärte, dass Ultra-Fast-Fashion nur sehr kurz getragen werde, aber langfristig Probleme verursache. Einmal weggeworfen, könne diese Kleidung nur selten als Secondhand-Kleidung wiederverwendet oder recycelt werden, was die Altkleidersammelsysteme belaste. Dies stelle eine Belastung für Ressourcen, Klima und Abfallmanagementsysteme dar und setze Unternehmen unter Druck, die in langlebige, kreislauffähige Textilien investieren. Daher fordere man die Europäische Kommission auf, höhere Nachhaltigkeitsstandards für Ultra-Fast-Fashion-Hersteller festzulegen; die Produktion billiger Wegwerfkleidung dürfe kein Wettbewerbsvorteil mehr sein.
Deutschland plädiert für strenge Anforderungen in der bevorstehenden EU-Ökodesign-Verordnung, einschließlich verbindlicher Recyclinganteile sowie Standards für Haltbarkeit und Recyclingfähigkeit von Textilien. Das deutsche Bundesumweltministerium ist der Ansicht, dass klare Kriterien für die Definition und Regulierung von Ultra-Fast-Fashion unerlässlich sind.
Deutschland, Frankreich, die Niederlande und andere unterstützende EU-Staaten fordern zudem eine verstärkte Durchsetzung der Vorschriften für Online-Plattformen und Direktverkäufe aus Nicht-EU-Ländern. Diese Staaten sind der Auffassung, dass Unternehmen, die große Mengen kurzlebiger Kleidung auf den EU-Markt bringen, einen fairen Anteil der Kosten für Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und Entsorgung tragen sollten. Die Allianz besteht darauf, dass die von der EU festgelegten Umwelt- und Produktstandards auch für alle Online-Händler gelten sollten.
Die EU hat bereits eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um Probleme im Zusammenhang mit dem Import billiger Produkte von außerhalb zu lösen. Seit dem 1. Juli werden Pakete aus Nicht-EU-Ländern mit Zöllen belegt, womit die bisherige Befreiung für Waren mit einem Wert unter 150 Euro endet. Derzeit gilt ein fester Zollsatz von 3 Euro pro Produktgruppe, zusätzlich ist die Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten. Darüber hinaus wird ab dem 19. Juli 2026 eine Änderung der Ökodesign-Verordnung großen Unternehmen verbieten, bestimmte unverkaufte Konsumgüter zu vernichten.










