EU-Kommission schlägt vor, zwei Drittel des 2-GHz-Satellitenspektrums für europäische Unternehmen zu reservieren
2026-07-14 16:40
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de.wedoany.com-Bericht: Die Europäische Kommission hat offiziell einen Verordnungsvorschlag zum Satellitenspektrum im 2-GHz-Band vorgelegt, der darauf abzielt, die technologische Souveränität Europas in diesem Bereich zu sichern. Der Vorschlag sieht vor, dieses als Schlüsselressource für Satellitennetze geltende Frequenzband hauptsächlich für europäische Unternehmen zu reservieren.

Eine Illustration, die zeigt, wie ein Satellit Funkwellen zu einem Mobiltelefon sendet, mit der Information ‚Über Satellit verbunden‘ und einer nächtlichen Europakarte im Hintergrund.

Bereits Ende April dieses Jahres hatte der spanische Minister Óscar López (unterstützt von Frankreich) dieses Thema erstmals auf dem informellen Treffen der EU-Telekommunikationsminister in Zypern angesprochen. Einen Monat später verabschiedete die EU-Kommission diesen Verordnungsvorschlag zum Satellitenspektrum, dessen Kernziel es ist, die europäische Autonomie über die Frequenzen dieses Bandes zu wahren. Die derzeit geltende Entscheidung läuft im Mai 2027 aus, und derzeit besitzen zwei US-amerikanische Unternehmen Nutzungslizenzen für dieses Satellitenfrequenzband. Daher sieht der Vorschlag vor, die Rechte der bestehenden Betreiber um zwei Jahre bis 2029 zu verlängern, um die Kontinuität der Dienste zu gewährleisten und gleichzeitig Raum für neue Betreiber zu schaffen, während die europäische Souveränität gestärkt wird.

Erklärgrafik zur Starlink Direct-to-Cell-Funktion, die die direkte Verbindung zwischen einem Satelliten im Orbit und einem Smartphone am Boden ohne Parabolantenne zeigt.

Der Kern des Verordnungsvorschlags ist ein neues Verteilungsprinzip: Erstmals wird versucht, zwei Drittel des Spektrums im 2-GHz-Band für europäische Unternehmen zu reservieren. Das konkrete Verteilungsschema sieht vor, dass ein Drittel des 2-GHz-Bandes für staatliche Zwecke reserviert wird, die kritische Kommunikation, Sicherheit und militärische Anwendungen umfassen. Dieser Teil soll über einen EU-Betreiber bereitgestellt werden, um die Integration der aktuellen und zukünftigen Fähigkeiten von IRIS (dem EU-Satellitenkonstellationssystem für sichere Kommunikation) sicherzustellen. Die verbleibenden zwei Drittel des Spektrums sind für kommerzielle Zwecke bestimmt, insbesondere für Satelliten-Direkt-zu-Smartphone-Dienste (D2D), die es Nutzern ermöglichen, in jedem Gebiet der Erde eine Mobilfunkabdeckung zu erhalten, und die IoT-Anwendungen unterstützen. Bemerkenswert ist, dass innerhalb dieser zwei Drittel des kommerziellen Spektrums die Hälfte, also ein Drittel der Gesamtmenge, speziell für europäische Betreiber reserviert wird. Der Vorschlag erlaubt es auch demselben Betreiber, der das staatliche Frequenzband verwaltet, diesen kommerziellen Spektrumsteil zu nutzen. Die Verordnung wird sich an die Entwicklung neuer niedrig fliegender Erdumlaufbahn-Konstellationen (LEO) und Direkt-zu-Gerät (D2D)-Verbindungstechnologien anpassen und die Integration mit 5G- sowie zukünftigen 6G-Mobilfunknetzen fördern.

Die öffentliche Konsultationsphase zu diesem Verordnungsvorschlag hat am 13. Juli 2026 begonnen und endet am 3. August um 23:59 Uhr.

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