Panama Maritime Authority hebt Beschluss zur Einschränkung des Zugangs zu Hafeninformationen am 1. September 2026 auf
de.wedoany.com-Bericht: Der Vorstand der Panama Maritime Authority (AMP) hat in einer Sondersitzung am 1. September 2026 beschlossen, den Beschluss JD Nr. 012-2026 aufzuheben. Dieser Beschluss war zuvor am 28. August im Amtsblatt Nr. 30600 veröffentlicht worden. Die AMP erklärte, dass der Beschluss zum Schutz der nationalen Interessen und zur Wahrung vertraulicher Informationen erlassen worden sei, da deren Offenlegung laufende Gerichtsverfahren und die Verteidigung öffentlichen Eigentums beeinträchtigen könnte.

Die aufgehobene Maßnahme sah ursprünglich eine zehnjährige Zugangsbeschränkung für Informationen und Dokumente in den Verwaltungsakten der Generaldirektion für Häfen und Hilfsmaritime Industrien (Dirección General de Puertos e Industrias Marítimas Auxiliares) vor, die drei Kategorien umfasste: regionale Konzessionen, Betriebsgenehmigungen für Hilfsmaritime Dienste sowie Verwaltungsuntersuchungen bei Verstößen. Ihr Geltungsbereich umfasste auch Akten im Zusammenhang mit dem Übergabeprozess der Verwaltung der Häfen Balboa und Cristóbal. Zuvor hatte die AMP an APM Terminals Panamá und TIL Panamá befristete Verträge von bis zu 18 Monaten vergeben.
Die Aufhebung erfolgte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über den Zugang zu öffentlichen Informationen und den Schutz vertraulicher Informationen. Die AMP berief sich auf Artikel 8 des Gesetzes Nr. 6 vom 22. Januar 2002, der staatliche Stellen verpflichtet, Informationen über ihre Funktionsweise und Aktivitäten bereitzustellen, mit Ausnahme von Informationen, die als vertraulich oder zugangsbeschränkt gelten. Gleichzeitig verwies die AMP auf Artikel 83 des Gesetzes Nr. 35 vom 10. Mai 1996, der den Schutz vertraulicher industrieller oder kommerzieller Informationen betrifft, die Dritten einen Wettbewerbs- oder Wirtschaftsvorteil verschaffen könnten.
Nach Angaben der AMP war der Beschluss JD Nr. 012-2026 im Rahmen dieses rechtlichen Rahmens darauf ausgerichtet, Informationen zu schützen, deren Offenlegung die rechtlichen und vermögensrechtlichen Interessen des Staates gefährden könnte; die Maßnahme zielte nicht darauf ab, das in der nationalen Gesetzgebung verankerte Recht auf Zugang zu öffentlichen Informationen einzuschränken. Mit der Aufhebung dieses Beschlusses bekräftigt die AMP ihren Kurs einer offenen und transparenten institutionellen Verwaltung im Einklang mit dem für den panamaischen See- und Hafenbereich geltenden Rechtsrahmen.
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