Stella Passage im Hafen von Tauranga, Neuseeland, genehmigt – Liegeplatz um 385 Meter verlängert

2026-09-10 15:30
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de.wedoany.com-Bericht: Das Stella-Passage-Entwicklungsprojekt des Hafens von Tauranga (Port of Tauranga) in Neuseeland wurde gemäß dem neuseeländischen Fast-track Approvals Act 2024 genehmigt. Die Entscheidung ergeht auf Grundlage der im August veröffentlichten vorläufigen Genehmigung, mit Auflagen und unter Vorbehalt des Einspruchsrechts.

Hafen von Tauranga

Dem Plan zufolge wird das Container-Terminal am Sulphur Point um 385 Meter verlängert, wobei die Arbeiten in zwei Phasen abgeschlossen werden; gleichzeitig wird der Kai in Mount Maunganui um 315 Meter verlängert. Für die Bauarbeiten werden bestehende Frachtlagerflächen innerhalb des vorhandenen Hafengeländes genutzt; zu den betreffenden Arbeiten gehören zudem Landgewinnung hinter dem neuen Kai sowie Baggerarbeiten in der Stella Passage.

Der Hafen von Tauranga erklärt, dass das Entwicklungsprojekt notwendig sei, um das künftige Frachtwachstum Neuseelands zu unterstützen; der Hafen hatte zuvor gewarnt, dass Kapazitätsbeschränkungen seinen Betrieb beeinträchtigen. Finanzvorstand Simon Kebbell bezeichnete das Stella-Passage-Entwicklungsprojekt als entscheidende strategische Infrastruktur zur Unterstützung des künftigen Frachtwachstums Neuseelands, die die Widerstandsfähigkeit und Effizienz der Lieferkette erhöhen und gleichzeitig die Kosten für Importeure und Exporteure senken werde. Er fügte hinzu, das Projekt sei dringend erforderlich, und es sei erfreulich, diesen wichtigen Meilenstein erreicht zu haben.

Mit dieser endgültigen Entscheidung wird das Projekt über die vorläufige Genehmigung vom August hinaus vorangebracht. Damals hatte das Expertengremium für die Schnellgenehmigung vorgeschlagen, das Projekt unter Auflagen zu genehmigen, woraufhin der Hafen von Tauranga und andere betroffene Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme erhielten. Derzeit prüft der Hafen die endgültige Entscheidung und ihre Auflagen. Gemäß dem Fast-track Approvals Act bleibt das Einspruchsrecht gegen die Genehmigung bestehen.

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