Die britische Arbeitsschutzbehörde (Health and Safety Executive) hat kürzlich Anpassungen der Zulassungsfristen für zwei Pflanzenschutzmittel bekannt gegeben. Gemäß den neuen Bestimmungen wird die Gültigkeitsdauer der Registrierung für Tebuconazol, ein Pflanzenschutzmittel, bis zum 31. Dezember 2026 verlängert, während die Zulassungsfrist für Flupyrrolidon, ebenfalls ein Pflanzenschutzmittel, bis zum 9. Juni 2029 verlängert wird.

Diese Entscheidung zum Pflanzenschutzmittelmanagement zieht eine entsprechende Anpassung der Zulassungszeiträume der zugehörigen Pflanzenschutzmittel nach sich. Die britischen Aufsichtsbehörden stellen durch regelmäßige Überprüfungen sicher, dass die in Schädlings- und Krankheitsbekämpfungssystemen eingesetzten Pflanzenschutzmittel den Richtlinien für die sichere Anwendung entsprechen. Die Verlängerung der Zulassungszeiträume für Fungizide und Flupyrrolidon als Wirkstoffe in Schädlings- und Krankheitsbekämpfungssystemen gewährleistet den fortgesetzten Schutz der landwirtschaftlichen Produktion.
Die Registrierung und Verwaltung von Pflanzenschutzmitteln zur Schädlings- und Krankheitsbekämpfung ist ein entscheidender Aspekt für eine sichere landwirtschaftliche Produktion. Die Verlängerung der Zulassungsfrist für zwei Pflanzenschutzmittelwirkstoffe durch die britische Arbeitsschutzbehörde (Health and Safety Executive) trägt zu einer stabilen Versorgung des Pflanzenschutzmittelmarktes bei. Diese Entscheidung schafft eine regulatorische Grundlage für die weitere Verwendung dieser Pflanzenschutzmittel.









