de.wedoany.com-Bericht: Das Ministerium für Wohnungsbau und Stadt-Land-Entwicklung sowie die Nationale Datenbehörde haben kürzlich gemeinsam die „Mitteilung zur umfassenden Einführung eines einheitlichen Codierungssystems für Gebäude" veröffentlicht. Darin wird die Einführung eines einheitlichen Codierungssystems für Gebäude festgelegt, das jedem Gebäude eine eindeutige „digitale Identität" zuweist. Die Mitteilung fordert, dass bis Ende 2027 die einheitliche Codierung und Kartierung aller neu errichteten Gebäude flächendeckend abgeschlossen sein soll, um einen durchgängigen „Ein-Code-Durchlauf" über den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden – von Planung, Bau, Abnahme, Handel, Betrieb, Instandhaltung bis hin zu Modernisierung – zu gewährleisten. Bis Ende 2030 soll ein vollständiger hochwertiger Datensatz für den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden aufgebaut sein.
Das Ministerium für Wohnungsbau und Stadt-Land-Entwicklung ist eine der konstituierenden Abteilungen des Staatsrates und zuständig für die nationale Wohnraumversorgung, den Immobilienmarkt, die Bauwirtschaft sowie die Stadtentwicklung und -verwaltung. Die Nationale Datenbehörde wurde im Oktober 2023 offiziell gegründet und koordiniert die Förderung des Aufbaus eines grundlegenden Datenrahmens sowie die Integration, gemeinsame Nutzung und Erschließung von Datenressourcen. Die einheitliche Codierung von Gebäuden erfolgt gemäß dem „Standard für einheitliche Gebäudecodierung und grundlegende Eigenschaftsdaten" sowie den „Codierungsregeln für einheitliche Identifikationscodes der städtischen digitalen öffentlichen Infrastruktur". Dieses System wird nach einheitlichen Standards, einer einheitlichen Basiskarte und einer einheitlichen Codierungsverwaltung umgesetzt. Die zuständigen Abteilungen für Wohnungsbau und Stadt-Land-Entwicklung auf allen Ebenen sollen die City Information Modeling (CIM)-Basisplattform als Arbeitskarte nutzen; falls diese noch nicht eingerichtet ist, können die nationalen räumlichen Daten zu Gebäuden und kommunalen Einrichtungen herangezogen werden. Die räumlichen Koordinateninformationen von Gebäuden müssen das Nationale Geodätische Koordinatensystem 2000 (CGCS2000) verwenden, und der Höhenbezug muss auf dem Nationalen Höhenbezugssystem von 1985 basieren.
Die Mitteilung enthält spezifische Anordnungen für neu errichtete und bestehende Gebäude. Für neu errichtete (einschließlich Umbau und Erweiterung) Gebäude soll das Verwaltungssystem für Bauprojektgenehmigungen genutzt werden. Vor Erhalt der Baugenehmigung muss die individuelle Codierung und Kartierung abgeschlossen sein, wobei grundlegende Eigenschaften wie Strukturtyp, Grundfläche, Gebäudehöhe, Anzahl der Stockwerke und Hauptnutzung sowie räumliche Daten, Projektcode und Flurstückscode erfasst werden. Der einheitliche Gebäudecode muss im elektronischen Baugenehmigungszertifikat vermerkt sein. In der Abnahmephase erfolgt eine Datenüberprüfung und -aktualisierung; bei Wohngebäuden muss die Codierung bis auf die Ebene der Wohneinheit (Haushalt) erfolgen. Bei laufenden Bauprojekten wird die Codierung und Kartierung in der Abnahmephase durchgeführt. Bei Gewerbeimmobilien werden in der Vorverkaufs- (bzw. Direktverkaufs-) Phase und bei Sozialwohnungen in der Verkaufs- oder Vermietungsphase die Wohnungslisten und Informationen zu den Wohneinheiten (Haushalten) erfasst, und die Codierung wird auf die Ebene der Wohneinheit (Haushalt) ausgeweitet.
Für bestehende Gebäude sollen die lokalen Behörden auf der Grundlage der Ergebnisse der nationalen Erhebung zu Gebäuden und kommunalen Einrichtungen im Rahmen der umfassenden Risikobewertung von Naturkatastrophen sowie unter Nutzung vorhandener Daten wie Bauakten, Wohnungslisten von Gewerbeimmobilien sowie Transaktions- und Mietdaten die Codierung vorantreiben. Durch den einheitlichen Code werden Datensilos zwischen verschiedenen Behörden aufgebrochen: Im Baubereich wird ein „Ein-Code-für-Alles" für Planung, Bau und Abnahme ermöglicht; bei der Online-Registrierung von Immobilientransaktionen, der Verwaltung von Wohneigentum und der Gebäudesicherheit wird eine „Ein-Code-Verwaltung" erreicht; und die Anwendung wird auf Bereiche wie die Instandhaltung kommunaler Einrichtungen, die Gemeindeverwaltung, das Notfallmanagement und öffentliche Dienstleistungen ausgeweitet, um städtische Dienstleistungen mit „Ein-Code-Abwicklung" zu ermöglichen.
Die Einführung des einheitlichen Codierungssystems für Gebäude wird das seit langem bestehende Problem der verstreuten Gebäudeinformationen und Datensilos effektiv lösen, die Stadtverwaltung in Richtung Intelligenz und Präzision vorantreiben und eine wichtige Grundlage für die Umsetzung der Gesamtstrategie des „digitalen Wohnungsbaus und der digitalen Stadtentwicklung" schaffen.
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