de.wedoany.com-Bericht: Die Verkehrskommission der Stadt Peking hat kürzlich die „Maßnahmen zur Überwachung und Verwaltung des Betriebs von Internet-Leihfahrrädern in Peking (vorläufig)" überarbeitet und veröffentlicht, wobei E-Leihfahrräder offiziell in den Regulierungsrahmen aufgenommen wurden.
Der Kern der Überarbeitung dieser „Verwaltungsmaßnahmen" konzentriert sich auf den Bereich der E-Leihfahrräder, mit speziellen Bestimmungen zu Fahrzeugbedingungen, Ladesicherheit und Betriebsdienstleistungen. Betreiber von E-Leihfahrrädern müssen über die Fähigkeit zum „zentralen Laden und dezentralen Batteriewechsel" verfügen und brandschutztechnische Managementmaßnahmen gemäß den Standards entwickeln. Die eingesetzten Fahrzeuge müssen den „Technischen Sicherheitsspezifikationen für Elektrofahrräder" entsprechen, mit Satellitenortungsendgeräten ausgestattet sein, eine eindeutige Codierung aufweisen, gesetzlich spezielle Kennzeichen beantragen und führen, Helme für Mitfahrer bereitstellen und sicherstellen, dass sicherheitsrelevante Teile wie Bremsen, Hupe und Lenkung einwandfrei funktionieren. Batterien, Ladegeräte usw. müssen den einschlägigen nationalen und Pekinger Standards entsprechen.
Hinsichtlich der Altersbeschränkung legen die „Verwaltungsmaßnahmen" fest, dass Betriebsplattformen Personen unter 16 Jahren keine E-Leihfahrräder zur Verfügung stellen dürfen, und verlangen von den Plattformen den Einsatz technischer Mittel wie echter Namensverifizierung und Gesichtserkennung, um die unbefugte Nutzung durch Minderjährige zu verhindern.

Die „Verwaltungsmaßnahmen" enthalten detaillierte Anforderungen an das Laden und den Brandschutz. Zentrale Ladestationen müssen den Brandschutzstandards entsprechen, und Lade- (Speicher-) Schränke müssen eine nationale Zertifizierung für verbindliche Produkte durchlaufen. Die Verwaltungsabteilungen der Stadt Peking und der Bezirke werden gemeinsam mit den Abteilungen für Stadtmanagement, Feuerwehr und Rettungsdienst die Sicherheitskontrollen an zentralen Lade- und Lagerorten verstärken und die Betreiber zur Umsetzung der Sicherheitsmanagementverantwortung anhalten. Gleichzeitig werden die Verfahren für den Austausch und die Erneuerung von Fahrzeugen detailliert, einschließlich Recycling, Löschung und Neuausstellung elektronischer Etiketten sowie Löschung spezieller Kennzeichen.

Im Bereich Betrieb und Wartung verlangen die „Verwaltungsmaßnahmen", dass Betreiber entsprechend einem Verhältnis von 0,8 % bis 1,3 % der Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge Personal für Fahrzeugbetrieb und -wartung bereitstellen, um den Anforderungen an Parkordnung, Fahrzeugbetriebsdisposition sowie Laden und Batteriewechsel gerecht zu werden. Ladestationen müssen mit 24-Stunden-Überwachungseinrichtungen, Feuerlöschausrüstung und Alarmvorrichtungen ausgestattet sein und regelmäßig Sicherheitsstichproben und Gesundheitsbewertungen der Lithium-Ionen-Batterien durchführen. Die Betreiber müssen außerdem ein System zum Recycling von Altbatterien einrichten, um die während des Betriebs anfallenden Altbatterien zu recyceln. Transportfahrzeuge müssen gemäß den Anforderungen für den Gefahrguttransport Fahrzeuge verwenden, die den Sicherheitsstandards entsprechen, und speziell zugewiesenes Personal und Fahrzeuge für den täglichen Lade- und Batteriewechselbetrieb einsetzen, wobei Überladung strikt verboten ist.










