Provinzialrat von Huesca veröffentlicht Sonderförderplan in Höhe von 20.010.271 Euro
2026-06-10 09:55
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de.wedoany.com-Bericht: Der Provinzialrat von Huesca (Diputación Provincial de Huesca) hat den „Sonderförderplan auf Provinzebene" mit einem Gesamtvolumen von 20.010.271 Euro veröffentlicht, der Investitionen in den Gemeinden der Provinz unterstützen soll. Erstmals wurden spezielle Rücklagen für Barrierefreiheit und Energieeffizienz eingerichtet, während gleichzeitig ein eigenverantwortlicher Handlungsspielraum der Gemeinden und eine Förderlinie für Gemeindestraßen erhalten bleiben.

Barrierefreiheit und Energieeffizienz: Kern des neuen Sonderplans des Provinzialrats von Huesca

Der Plan wird am Freitag dem Plenum zur Genehmigung vorgelegt. Nach der vorgeschlagenen Struktur entfallen auf die erste Förderlinie für kommunale Investitionen 15.985.909,76 Euro; die zweite Förderlinie stellt 4.024.361,30 Euro für Gemeindestraßen bereit, deren Ausschreibung im September separat startet.

Im Vergleich zu früheren Versionen besteht die wesentliche Änderung darin, dass die erste Förderlinie erstmals zwei spezielle Rücklagen für Barrierefreiheit und Energieeffizienz umfasst, wobei jeder Bereich 1.598.590,98 Euro erhält, um sicherzustellen, dass alle Gemeinden in diesen Bereichen Maßnahmen ergreifen können.

Im Bereich Barrierefreiheit können förderfähige Projekte die Beseitigung baulicher Hindernisse, die Umgestaltung öffentlicher Räume und Gebäude sowie die Installation barrierefreier Stadtmöbel umfassen; im Energiebereich umfassen sie die Modernisierung von Heizungs- und Klimaanlagen, Verbesserungen der Wärmedämmung, Anlagen für erneuerbare Energien und die Modernisierung der öffentlichen Beleuchtung.

Die verbleibenden 12.788.727,80 Euro der ersten Förderlinie stehen den Gemeinden für eigenverantwortliche Investitionen zur Verfügung, die für Bauarbeiten, Ausrüstung, Grundstückserwerb und Maßnahmen im Zusammenhang mit kommunalem Wohnraum verwendet werden können. Im Wohnungsbereich erlaubt der Plan die Verwendung der Mittel für den Erwerb, die Renovierung oder den Bau von kommunalem Wohnraum, um die Ansiedlung der Bevölkerung zu fördern und neuen Bewohnern den Zuzug in die Gemeinden der Provinz zu erleichtern.

Sobald die Förderausschreibung endgültig genehmigt ist, rechnet der Provinzialrat mit einem sofortigen Start der ersten Förderlinie. Nach Festlegung des Maßnahmenplans wird die Einrichtung 100 % der Zuschüsse im Voraus auszahlen und ein vereinfachtes Verfahren anwenden, bei dem zunächst nur ein vom zuständigen technischen Personal unterzeichneter Beschreibungsbericht erforderlich ist.

Die Förderlinie für Gemeindestraßen wird im September separat ausgeschrieben. Der Provinzialrat arbeitet an neuen Verteilungskriterien, die die tatsächlichen geografischen Gegebenheiten der Gemeinden berücksichtigen und voraussichtlich besonders Gemeinden mit intensiver landwirtschaftlicher und tierhaltender Tätigkeit begünstigen.

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