de.wedoany.com-Bericht: Der spanische Ministerrat hat eine entscheidende Verordnung verabschiedet, die darauf abzielt, die wirtschaftliche Elektrifizierung zu beschleunigen und die nationale Produktionskapazität zu steigern: das „Königliche Dekret“ zur Regelung des Investitionsplans für das Stromübertragungs- und -verteilungsnetz, das vom Ministerium für den ökologischen Wandel und die demografische Herausforderung vorgelegt wurde. Gemäß diesem Dekret werden bis 2030 zusätzliche Investitionen in Höhe von 17,9 Milliarden Euro in die Infrastruktur des Stromnetzes fließen. Es legt zudem Beschränkungen für die Verwendung der Mittel fest und definiert den Prozess der Erstellung, Genehmigung und Überprüfung der Investitionspläne der Verteilnetzbetreiber.

Derzeit liegt die jährliche Obergrenze für die vom Stromsystem selbst getragenen Netzinvestitionen bei maximal 0,065 % des BIP für die Übertragung und maximal 0,13 % des BIP für die Verteilung. Vor dem Hintergrund der Notwendigkeit der Energiewende und einer großen Anzahl neuer Anschlussanträge erweist sich diese Begrenzung als unzureichend, was sich im laufenden Erstellungsprozess des Stromplans 2030 gezeigt hat. Daher hat die Regierung beschlossen, die Investitionen in das Stromnetz bis 2030 zu erhöhen und einen schrittweisen Wachstumspfad zu wählen, um die Projektumsetzung zu fördern. Im Vergleich zum Entwurf der Verordnung, der öffentlich zur Konsultation gestellt wurde, sind die erwarteten Investitionssummen gestiegen, was ein Ergebnis des Planungsprozesses ist.
Bei der konkreten Verteilung können die Verteilnetze zusätzliche Investitionen in Höhe von 10,2 Milliarden Euro erhalten, aufgeteilt auf die Jahre: 1,02 Milliarden Euro im Jahr 2027, 2,55 Milliarden Euro im Jahr 2028, 3,06 Milliarden Euro im Jahr 2029 und 3,57 Milliarden Euro im Jahr 2030. Die Übertragungsnetze können zusätzliche 7,7 Milliarden Euro erhalten, wobei der genaue Betrag vom endgültig von der Regierung genehmigten Plan abhängt. Die Aufteilung sieht wie folgt aus: 700 Millionen Euro im Jahr 2027, 1,85 Milliarden Euro im Jahr 2028, 2,3 Milliarden Euro im Jahr 2029 und 2,85 Milliarden Euro im Jahr 2030. Zusammen mit den regulären Investitionen, die bereits durch die jährliche BIP-Obergrenze begrenzt sind, könnten die Gesamtausgaben für das Stromnetz bis zum Ende dieses Jahrzehnts 35 Milliarden Euro übersteigen. Studien zeigen, dass solche Investitionen eine Hebelwirkung auf die Gesamtwirtschaft haben: Jede Million Euro Netzinvestition erzeugt einen Wertschöpfungsmultiplikator von 1,27 Millionen Euro und schafft 20 Arbeitsplätze. Gleichzeitig führt der Anschluss neuer Nutzer zu einer Verteilung der Gesamtnetzkosten auf eine breitere Basis, wodurch die Netznutzungsgebühren in der Endverbraucherrechnung gesenkt werden.
Hinsichtlich der Investitionsrichtung werden die jährlichen Zusatzinvestitionen im Übertragungsbereich in dem genannten Plan festgelegt. Die zusätzlichen Investitionen im Verteilungsbereich sind hingegen ausdrücklich auf folgende Kategorien beschränkt: Bedarf zur Dekarbonisierung von Industrie, Wohngebäuden und Verkehr; maximal 20 % für Spannungsregelung, Fernsteuerung und -überwachung, Beobachtbarkeit und Cybersicherheit zur Verbesserung der Datentransparenz und -sichtbarkeit sowie zur Erhöhung der Sicherheit; maximal 20 % für antizipative Investitionen, d. h. in Gebieten ohne Netz oder mit gesättigtem Netz, in denen ein Anschluss ermöglicht wird und voraussichtlich eine Nachfrage innerhalb der nächsten fünf Jahre entsteht, auch wenn diese noch nicht gesichert ist; maximal 10 % für die Anpassung von Leitungen an Vorschriften zum Vogelschutz; maximal 10 % zur Erhöhung der Klimaresilienz und zur Bewältigung widriger Naturphänomene. Darüber hinaus ermutigt das Dekret die Netzbetreiber, bestehende private Leitungen (z. B. für die Stromeinspeisung aus Kraftwerken) zu erwerben und in das System zu integrieren, anstatt neue Leitungen zu bauen.
Die Verordnung regelt die Erstellung, Genehmigung und Überprüfung der Netzinvestitionspläne, um die Transparenz und Kontrolle des Infrastrukturinvestitionsprozesses zu erhöhen und Unsicherheiten bei der Umsetzung zu verringern. Im Übertragungsbereich bleibt das bestehende Planungssystem im Wesentlichen erhalten, während es im Verteilungsbereich wesentliche Änderungen gibt. Die Verteilnetzbetreiber müssen ihre Investitionspläne einer öffentlichen Konsultation unterziehen, bei der Interessengruppen und Verwaltungsbehörden Vorschläge einreichen können. Die Pläne werden veröffentlicht und sind im Internet einsehbar; es muss dargelegt werden, wie die öffentlichen Stellungnahmen berücksichtigt wurden. Darüber hinaus müssen die Unternehmen innerhalb eines Monats nach Ende eines jeden Jahres einen Compliance-Bericht für das vorangegangene Jahr vorlegen. Auch dieser Bericht wird veröffentlicht und ist online einsehbar, damit interessierte Anschlussnehmer die notwendigen Informationen erhalten. Die Verordnung sieht zudem Sanktionsmechanismen vor: Bei Unternehmen, deren tatsächliche Ausgaben wiederholt unter oder über den geplanten liegen, werden die zukünftigen Investitionsbeträge gekürzt, um sicherzustellen, dass die Investitionen den Erwartungen entsprechen.










