Asiatisches Frachtaufkommen am belgischen Flughafen Lüttich sinkt um 27 % – EU-Zoll von 3 Euro auf Kleinstpakete verändert die E-Commerce-Logistik
de.wedoany.com-Bericht: Am 14. September gab der Flughafen Lüttich in Belgien bekannt, dass das asiatische Frachtaufkommen am Flughafen seit der Einführung des vorläufigen EU-Zolls von 3 Euro auf Kleinstpakete mit geringem Wert zum 1. Juli um etwa 27 % zurückgegangen sei, was einem Rückgang des gesamten Frachtaufkommens des Flughafens um etwa 10 % entspreche. Frederic Brun, Vizepräsident für Vertrieb und Marketing am Flughafen Lüttich, erklärte, dass neben der Steuer selbst auch die unterschiedlichen Erhebungs- und Sicherungsverfahren der EU-Mitgliedstaaten die Warenströme im grenzüberschreitenden E-Commerce beeinflussten.

Die neue EU-Regelung gilt für Waren mit geringem Wert von nicht mehr als 150 Euro, die aus Gebieten außerhalb der EU eingeführt werden. Ab dem 1. Juli 2026 wird die bisherige Regelung, wonach Waren unter 150 Euro von Zöllen befreit sind, aufgehoben und durch einen vorläufigen Pauschalzoll von 3 Euro je nach Warengruppe ersetzt. Dieses vorläufige System soll bis zum 1. Juli 2028 gelten und anschließend in das reguläre Zollsystem übergehen.
Die offiziellen Juli-Daten des Flughafens Lüttich zeigen bereits deutliche Auswirkungen der neuen Regelung auf die E-Commerce-Warenströme. Im Juli sank die Zahl der E-Commerce-Pakete im Zollbereich Bierset in Lüttich im Jahresvergleich um 24 % und gegenüber Juni um 41 %; die B2C-Einfuhren im Wert von unter 150 Euro gingen deutlich zurück. Allerdings stieg das gesamte Luftfrachtaufkommen des Flughafens in diesem Monat im Jahresvergleich noch um 4 %, was zeigt, dass andere Frachtarten wie Pharmazeutika und Halbleiter den Rückgang des E-Commerce-Volumens teilweise ausglichen.
Neben dem Zoll von 3 Euro gibt es zwischen den Mitgliedstaaten Unterschiede bei der Art der Steuererhebung. Der Flughafen Lüttich erklärte, Belgien habe zunächst von Unternehmen eine relativ hohe Sicherheitsleistung verlangt und diese später auf wöchentliche Vorauszahlungen umgestellt; Märkte wie Deutschland und die Niederlande verlangten weiterhin Bankbürgschaften in höherem Umfang. Für E-Commerce-Logistikunternehmen mit geringer Kapitalausstattung wirken sich die unterschiedlichen Sicherungsregeln unmittelbar auf die Kapitalbindung bei der Zollabfertigung und die Wahl des Eingangshafens für Waren nach Europa aus.
Die EU wird zudem bis November 2026 eine neue Bearbeitungsgebühr für Kleinstpakete einführen, mit der die Kosten für die Zollaufsicht und -kontrolle gedeckt werden sollen. Diese Gebühr ist unabhängig vom bestehenden vorläufigen Zoll von 3 Euro; die konkrete Höhe wird von der Europäischen Kommission festgelegt. Gleichzeitig werden ab November auch Produktkennzeichnungsangaben in der Anmeldung von Waren mit geringem Wert verpflichtend.
Der Flughafen Lüttich erreichte 2025 ein Frachtaufkommen von 1,3246 Millionen Tonnen, ein Plus von 14 % im Jahresvergleich, und zählt zu den führenden Luftfrachtzentren Europas. In den ersten beiden Monaten des Jahres 2026 stieg das Frachtaufkommen des Flughafens noch um 18,6 % im Jahresvergleich, im ersten Quartal um 16 %; der schnelle Rückgang der E-Commerce-Warenströme nach Juli stellt somit eine deutliche Zäsur dar.
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