de.wedoany.com-Bericht: Der Wirtschaftsausschuss des österreichischen Nationalrats hat kürzlich einen von den Grünen eingebrachten Antrag gebilligt, der eine Reform des Geothermie-Rechts vorantreiben soll. Der Schwerpunkt liegt auf der Vereinfachung der einschlägigen Bestimmungen des Mineralrohstoffgesetzes und des Wasserrechtsgesetzes im Zusammenhang mit der Tiefengeothermie-Erschließung. Der Antrag wurde vom Abgeordneten Mag. Lukas Hammer eingebracht und fordert die Bundesregierung auf, auf dieser Grundlage einen Gesetzentwurf auszuarbeiten.

Im Hinblick auf die Geothermie-Rechtsreform zielt der Vorschlag darauf ab, die Genehmigungs- und Duldungsbedingungen für seitliches Bohren zu ändern. Gemäß dem derzeitigen Mineralrohstoffgesetz erfordern die geltenden Vorschriften die ausdrückliche Zustimmung des Grundstückseigentümers für seitliches Bohren, unabhängig von der Zieltiefe. Der Vorschlag sieht vor, die Duldungsfrist für Bohrungen bis zu einer Tiefe von 700 Metern zu verlängern, um Verzögerungen aufgrund unvorhergesehener geologischer Hindernisse und der damit verbundenen Anpassung der Bohrlochbahn zu reduzieren. Gleichzeitig gibt es ähnliche Bestimmungen im Wasserrechtsgesetz, und der Antrag schlägt die Einführung einer Duldungspflicht für Bohrungen bis zu einer festgelegten Tiefe vor.
Diese Geothermie-Rechtsreform betont gleichzeitig, dass Geothermiebohrungen weiterhin höchste Sicherheits- und Umweltstandards einhalten müssen, um sicherzustellen, dass die Grundwasserressourcen und die Trinkwasserversorgung geschützt werden. Mag. Lukas Hammer drängte die Bundesregierung auch, die Ausarbeitung des Gesetzentwurfs zu priorisieren, und erwähnte, dass nach der Ablehnung eines ähnlichen Vorschlags im Jahr 2025 bereits Zeit verloren gegangen sei.
Was den Projektfortschritt betrifft, so befindet sich das derzeit fortschrittlichste Tiefengeothermie-Projekt Österreichs in Wien, wo die Bohrungen und Brunnentests bereits abgeschlossen sind; in Graz und Niederösterreich haben ebenfalls Erkundungsarbeiten begonnen. Während die Geothermie-Rechtsreform in die nächste Gesetzgebungsphase eintritt, werden sich die einschlägigen Vorschriften weiterhin um die Tiefengeothermie-Erschließung, Bohrgenehmigungen und den Wasserschutz drehen.
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